Social media plugin: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Rechtliche Lösungen: ===
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* [[2-Klick-System|Die 2-Klick-Lösung]]
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* Das [[Shariff]]-Plugin
* Das [[Shariff]]-Plugin
* Die [[ePrivacy]]-Verordnung
* Die [[ePrivacy]]-Verordnung
'''Wie diese Rechtlichen Lösungen genau funktioniert wird hier kurz erklärt:'''
Die [https://www.datenschutz.org/social-media-buttons/ Zwei-Klick-Variante] besteht darin, das diese inaktiv sind und erst aktiviert werden, wenn der Besucher diese anklickt. Auf diese Art kann der Freischaltevorgang die Zustimmung zur Übermittlung der Daten freigeben, damit dieser genutzt werden kann.
Die Shariff-Plugins wurden von Heise und c´t entwickelt. Diese sogenannten HTML-Links können von den Betreibern der Seite individuell gestaltet werden und verbinden sich erst, wenn der Benutzer auf die Social-Media Seiten geht und sich dort zum Beispiel mit Facebook oder Twitter verbindet. Das hat natürlich den Vorteil, dass Nutzer nicht dutzendmal klicken müssen, aber dennoch vor der Datenübermittlung geschützt sind und sich ein wenig sicherer fühlen können.
Die ePrivacy-Verodnung (ePrivacy-VO) regelt die Nutzung von elektronischen Kommunikationsdiensten, die innerhalb der EU gelten. Sie soll die Datenschutzrichtlinien für elektronische Kommunikation auf langer Sicht ersetzen. Sie richtet sich überwiegend an Unternehmen, die im Bereich der Digitalwirtschaft tätig sind. Ursprünglich sollte die ePrivacy-VO zusammen mit der [[DSGVO]] gelten, doch die EU-Staaten konnten sich bis heute nicht auf einen Gesetzes-Entwurf der ePrivacy-VO einigen. Die Verhandlungen dauern immer noch an.




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[https://www.youtube.com/watch?v=6Onq3QJWJPY Sind Facebook Like-Button und Social Media Plugins ein Datenschutzrisiko?]
[https://www.youtube.com/watch?v=6Onq3QJWJPY Sind Facebook Like-Button und Social Media Plugins ein Datenschutzrisiko?]
https://cms.law/de/deu/insight/e-privacy


== Quellen: ==
== Quellen: ==

Aktuelle Version vom 23. September 2022, 17:29 Uhr

Social Media Plugins wurden bei der f8-Entwicklerkonferenz 2010 erstmalig von dem Facebook-Gründer Mark Zuckerberg vorgestellt.[1] Unter dem Namen "Open Graph" sollten diese vorprogrammierten Lösungen es Betreibern ermöglichen, kleinere mit Facebook verknüpfte Anwendungen direkt in die Webseite integrieren zu können. Es handelt sich dabei also um Erweiterungen die das Teilen von externen Inhalten mit einer sozialen Gruppe ermöglichen sollen. Mittlerweile beschränken sich Social Media Plugins aber nicht mehr auf nur auf Facebook. Nahezu jedes soziale Netzwerk bietet diese mittlerweile an. So beispielsweise auch Twitter und LinkedIn.

Social Media Plugins wie der Like Button sind kleine Schaltflächen mit denen der Nutzer Inhalte teilen kann, ohne die Website zu verlassen. Da durch das Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken die Reichweite erhöht wird, sind sie bei Websitebetreibern beliebt.

Verschiedene Arten von Social Media Plugins

Facebook bietet aktuell 7 verschiedene Social Plugins an:

  • Like Button: Ermöglicht das direkte Teilen von Seiten und Inhalten mit einem Facebook-Profil durch einen einzigen Klick.
  • Comments Plugin: Ermöglicht es dem Leser einen Beitrag auf einer externen Webseite mit dem eigenen Facebook-Profil zu kommentieren.
  • Page Plugin: Hierdurch ist es möglich Teile einer Facebookseite direkt in eine Webseite einzubetten.
  • Embedded Video & Live Video Player: Das einfügen von öffentlichen Facebook Videos und Facebook Live Videos in eine Webseite wird hierdurch ermöglicht.
  • Share Button: Der "Teilen-Button" erlaubt es Inhalte auf Facebook, mit Freunden, mit einer Gruppe oder in einer privaten Nachricht zu teilen.
  • Group Plugin: Ermöglicht es, einer Facebook Gruppe mit einem Klick auf einen Link aus einer E-Mail oder einer Webseite beizutreten.
  • Embedded Posts: Öffentliche Facebook-Beiträge können in den Inhalt einer Webseite eingebunden werden.[2]

Social Media Plugins und Datenschutz

In Deutschland ist die Verwendung von Social Plugins durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht mehr ohne weiteres erlaubt. Auf Webseiten dürfen personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden, wenn der Nutzer diesem vorher zugestimmt hat oder eine andere gesetzliche Voraussetzung dafür vorhanden ist.[3] Dies kann problematisch sein, denn:

Auch Nutzer, die nicht eingeloggt oder kein Mitglied dieser Seiten sind, können auf diese Weise verfolgt werden. Dadurch das jemand eine Seite aufruft, die solche Buttons enthält, werden Nutzerdaten automatisch nicht nur an den Betreiber der Seite, sondern auch z.B. an Facebook gesendet, wenn seine Buttons dort vertreten sind.

Es ist inzwischen ja allgemein bekannt, dass soziale Netzwerke sich dadurch auszeichnen, Daten zu erheben und zu speichern - diese werden dann für zielgerichtet Werbung verwendet. Viele Wissen allerdings nicht das, dass sie auch ausserhalb ihrer eigenen Seiten Daten sammeln können. Ist man bei Facebook, Instagram und co. eingeloggt und surft durchs Internet können diese Dienste über Plugins das Verhalten auf den einzelnen Seiten nachverfolgen.

Um dem die Problematik bezüglich der Social Media Plugins und der DSGVO zu lösen, gibt es verschiedene Ansätze.

Rechtliche Lösungen:

Wie diese Rechtlichen Lösungen genau funktioniert wird hier kurz erklärt:

Die Zwei-Klick-Variante besteht darin, das diese inaktiv sind und erst aktiviert werden, wenn der Besucher diese anklickt. Auf diese Art kann der Freischaltevorgang die Zustimmung zur Übermittlung der Daten freigeben, damit dieser genutzt werden kann.

Die Shariff-Plugins wurden von Heise und c´t entwickelt. Diese sogenannten HTML-Links können von den Betreibern der Seite individuell gestaltet werden und verbinden sich erst, wenn der Benutzer auf die Social-Media Seiten geht und sich dort zum Beispiel mit Facebook oder Twitter verbindet. Das hat natürlich den Vorteil, dass Nutzer nicht dutzendmal klicken müssen, aber dennoch vor der Datenübermittlung geschützt sind und sich ein wenig sicherer fühlen können.

Die ePrivacy-Verodnung (ePrivacy-VO) regelt die Nutzung von elektronischen Kommunikationsdiensten, die innerhalb der EU gelten. Sie soll die Datenschutzrichtlinien für elektronische Kommunikation auf langer Sicht ersetzen. Sie richtet sich überwiegend an Unternehmen, die im Bereich der Digitalwirtschaft tätig sind. Ursprünglich sollte die ePrivacy-VO zusammen mit der DSGVO gelten, doch die EU-Staaten konnten sich bis heute nicht auf einen Gesetzes-Entwurf der ePrivacy-VO einigen. Die Verhandlungen dauern immer noch an.


Weitere Infos finden Sie hier:

https://meta.wikimedia.org/wiki/Social_media_plugins

https://www.datenschutz.org/social-media-buttons/

Rechtsfallen bei Social Media Plugins - IT-Anwalt Michael Rohrlich erklärt im Interview, wo sie sind

Sind Facebook Like-Button und Social Media Plugins ein Datenschutzrisiko?

https://cms.law/de/deu/insight/e-privacy

Quellen: