Klarnamenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Klarnamenpflicht besteht – mit wenigen Ausweichmöglichkeiten – sowohl bei Facebook, als auch Google+ und XING. Allerdings gibt es bei Facebook und Google+ gewisse Ausweichmöglichkeiten: | Die Klarnamenpflicht besteht – mit wenigen Ausweichmöglichkeiten – sowohl bei [[Facebook]], als auch [[Google+]] und [[XING]]. Allerdings gibt es bei Facebook und Google+ gewisse Ausweichmöglichkeiten: | ||
Bei Google+ wird als dem Klarnamen nicht der bürgerliche Name verlangt, sondern ein Name mit dem man bei „Freunden, Familie und Kollegen“ bekannt ist. Dies lässt sowohl Spitznamen und Abkürzungen, als auch etablierte | |||
* Facebook definiert, dass “alle Nutzer ihre echten Namen angeben müssen“ damit sie leichter von Freunden zu finden seien. Auch Facebook ermöglicht aber „Spitznamen als Vorname oder zweite Vorname (zu) verwenden“ sofern es sich dabei um eine Variante des echten Vornamens oder Nachnamens handelt. Darüber hinaus bietet Facebook die Möglichkeit, einen alternativen Namen | * Bei [[Google+]] wird als dem Klarnamen nicht der bürgerliche Name verlangt, sondern ein Name mit dem man bei „Freunden, Familie und Kollegen“ bekannt ist. Dies lässt sowohl Spitznamen und Abkürzungen, als auch etablierte [[Pseudonym]]e z.B. von [[Blogger]]n zu. | ||
* XING geht in seinen Nutzungsbedingungen am weitesten und verbietet Künstlernamen und Pseudonyme vollständig. Damit sind Nutzer faktisch verpflichtet, ihren | * [[Facebook]] definiert, dass “alle Nutzer ihre echten Namen angeben müssen“ damit sie leichter von Freunden zu finden seien. Auch Facebook ermöglicht aber „Spitznamen als Vorname oder zweite Vorname (zu) verwenden“ sofern es sich dabei um eine Variante des echten Vornamens oder Nachnamens handelt. Darüber hinaus bietet [[Facebook]] die Möglichkeit, einen alternativen Namen in der [[Chronik]] anzuzeigen. | ||
* Andere soziale Netzwerke wie Twitter, Diaspora oder Pinterest verzichten vollständig auf die Klarnamenpflicht. | * [[XING]] geht in seinen Nutzungsbedingungen am weitesten und verbietet Künstlernamen und Pseudonyme vollständig. Damit sind Nutzer faktisch verpflichtet, ihren [[Klarname]]n zu nutzen. | ||
Umstritten ist, ob sich eine Klarnamenpflicht durch die nach §5 TMG, §55 Abs.1-2 RStV folgende Impressumspflicht ergibt oder ob eine Klarnamenpflicht nicht sogar einen Verstoß gegen §13 Abs. 6 | * Andere soziale Netzwerke wie [[Twitter]], [[Diaspora]], [[Myspace]] oder [[Pinterest]] verzichten vollständig auf die Klarnamenpflicht. | ||
Umstritten ist, ob sich eine Klarnamenpflicht durch die nach §5 TMG, §55 Abs.1-2 RStV folgende [[Impressumspflicht]] ergibt oder ob eine Klarnamenpflicht nicht sogar einen Verstoß gegen §13 Abs. 6 TMG darstellen nach dem Onlinedienste auch anonym nutzbar sein müssen. | |||
==Quellen== | ==Quellen== |
Aktuelle Version vom 24. Januar 2014, 21:03 Uhr
Unter Klarnamenpflicht (engl.: true name) versteht man die von Anbietern webbasierter Dienste auferlegte Verpflichtung für Nutzer unter ihrem echten Namen aufzutreten und keine Pseudonyme zu verwenden.
Die Klarnamenpflicht besteht – mit wenigen Ausweichmöglichkeiten – sowohl bei Facebook, als auch Google+ und XING. Allerdings gibt es bei Facebook und Google+ gewisse Ausweichmöglichkeiten:
- Bei Google+ wird als dem Klarnamen nicht der bürgerliche Name verlangt, sondern ein Name mit dem man bei „Freunden, Familie und Kollegen“ bekannt ist. Dies lässt sowohl Spitznamen und Abkürzungen, als auch etablierte Pseudonyme z.B. von Bloggern zu.
- Facebook definiert, dass “alle Nutzer ihre echten Namen angeben müssen“ damit sie leichter von Freunden zu finden seien. Auch Facebook ermöglicht aber „Spitznamen als Vorname oder zweite Vorname (zu) verwenden“ sofern es sich dabei um eine Variante des echten Vornamens oder Nachnamens handelt. Darüber hinaus bietet Facebook die Möglichkeit, einen alternativen Namen in der Chronik anzuzeigen.
- XING geht in seinen Nutzungsbedingungen am weitesten und verbietet Künstlernamen und Pseudonyme vollständig. Damit sind Nutzer faktisch verpflichtet, ihren Klarnamen zu nutzen.
- Andere soziale Netzwerke wie Twitter, Diaspora, Myspace oder Pinterest verzichten vollständig auf die Klarnamenpflicht.
Umstritten ist, ob sich eine Klarnamenpflicht durch die nach §5 TMG, §55 Abs.1-2 RStV folgende Impressumspflicht ergibt oder ob eine Klarnamenpflicht nicht sogar einen Verstoß gegen §13 Abs. 6 TMG darstellen nach dem Onlinedienste auch anonym nutzbar sein müssen.
Quellen
- Das Problem: Facebook und die Klarnamenpflicht
- Datenschützer verbieten Facebook die Klarnamenplicht. Auch deutsche Communityanbieter in Gefahr?
- Gesetzliche Klarnamenpflicht für Blogs und Google einführen? Worzu, die gibt es bereits.
- Facebook darf weiter an Klarnamenpflicht festhalten
- Facebook Nutzungsbedingungen
- Google Nutzungsbedingungen
- Facebook: Alternative Namen in Chronik anzeigen
- Bestandsdatenauskunft auch für Soziale Netzwerke und die Cloud?