Plugin: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Social-Media-ABC
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Allgemein bezeichnet ein Plugin ein ergänzendes Modul für eine Software, das zusätzliche Funktionalitäten bereitstellt oder gegebene Funktionen erweitert.…“)
 
(Erweiterung des Artikels. Weblinks eingefügt.)
Zeile 1: Zeile 1:
Allgemein bezeichnet ein Plugin ein ergänzendes Modul für eine [[Software]], das zusätzliche Funktionalitäten bereitstellt oder gegebene Funktionen erweitert.
Allgemein bezeichnet ein Plugin ein ergänzendes Modul für eine [[Software]], das zusätzliche Funktionalitäten bereitstellt oder gegebene Funktionen erweitert. Plugins sind nicht Teil der Software, auf die sie „eingestöpselt“ (deutsche Übersetzung des englischen Verbs: to plug in) werden, sondern stellen eine eigenständige Software dar, die via einer vom Hersteller bereit gestellten Schnittstelle ([[API]]) in die Ursprungssoftware integriert werden können. Bekannte Beispiele für Plugins sind der Flash-Player und der Acrobat Reader als Webbrowser Plugins zum Anzeigen von Flash-Animationen bzw. pdf-Dateien. Je nachdem für welche Art von Software die Erweiterungen ausgelegt sind, lässt sich zwischen Browser-, Server-, Grafik- und Audio-Plugins unterscheiden.  


== Weblinks ==
Eine Untergruppe sind die Social Plugins. Die bekanntesten sind hier wohl der like-button von [[facebook]] und sein Äquivalent, der +1 button von [[google+]]. Ursprünglich von facebook entworfen, haben Social Plugins inzwischen auch Eingang in andere Netzwerken wie [[twitter]] und [[youtube]] gefunden. Sie können in jede Webseite und Plattform eingebunden werden, werden aber aufgrund ihrer Funktionsweise von Datenschützern äußerst kritisch gesehen. Werden nämlich von einem Benutzer Webseiten aufgerufen, auf denen sich Social Plugins befinden, werden Informationen über ihn an das jeweilige soziale Netzwerk weitergeleitet, von dem das Plugin stammt, falls der Besucher dieses ebenfalls gerade geöffnet hat oder eingeloggt war. So werden Daten über ihn ohne sein Wissen oder seine Zustimmung gesammelt. Daher sollte jeder Webseitenbetreiber, der ein Social Plugin integriert, auf eine mögliche Datenübertragung hinweisen, ansonsten könnte er einen Verstoß gegen die Hinweispflicht des Telemediengesetzes begehen.
 
== weblinks ==
 
* [http://www.helpster.de/was-ist-ein-plugin-wissenswertes-zur-software-erweiterung_139672 Erklärung Plugin]
* [http://www.thomashelbing.com/de/facebook-social-plugins-datenschutz-bdsg-datenschutzhinweise-privacy-policy-like-button-gefallt-mir  Datenschutzbedenken aus der Sicht eines Rechtsanwalts]
* [http://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-soziale-netzwerke.pdf Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zu: Soziale Netzwerke: Wo hört der Spaß auf?]

Version vom 14. Dezember 2012, 23:35 Uhr

Allgemein bezeichnet ein Plugin ein ergänzendes Modul für eine Software, das zusätzliche Funktionalitäten bereitstellt oder gegebene Funktionen erweitert. Plugins sind nicht Teil der Software, auf die sie „eingestöpselt“ (deutsche Übersetzung des englischen Verbs: to plug in) werden, sondern stellen eine eigenständige Software dar, die via einer vom Hersteller bereit gestellten Schnittstelle (API) in die Ursprungssoftware integriert werden können. Bekannte Beispiele für Plugins sind der Flash-Player und der Acrobat Reader als Webbrowser Plugins zum Anzeigen von Flash-Animationen bzw. pdf-Dateien. Je nachdem für welche Art von Software die Erweiterungen ausgelegt sind, lässt sich zwischen Browser-, Server-, Grafik- und Audio-Plugins unterscheiden.

Eine Untergruppe sind die Social Plugins. Die bekanntesten sind hier wohl der like-button von facebook und sein Äquivalent, der +1 button von google+. Ursprünglich von facebook entworfen, haben Social Plugins inzwischen auch Eingang in andere Netzwerken wie twitter und youtube gefunden. Sie können in jede Webseite und Plattform eingebunden werden, werden aber aufgrund ihrer Funktionsweise von Datenschützern äußerst kritisch gesehen. Werden nämlich von einem Benutzer Webseiten aufgerufen, auf denen sich Social Plugins befinden, werden Informationen über ihn an das jeweilige soziale Netzwerk weitergeleitet, von dem das Plugin stammt, falls der Besucher dieses ebenfalls gerade geöffnet hat oder eingeloggt war. So werden Daten über ihn ohne sein Wissen oder seine Zustimmung gesammelt. Daher sollte jeder Webseitenbetreiber, der ein Social Plugin integriert, auf eine mögliche Datenübertragung hinweisen, ansonsten könnte er einen Verstoß gegen die Hinweispflicht des Telemediengesetzes begehen.

weblinks