Embedded Content
Mittlerweile ist es technisch möglich, externe Daten in das Erscheinungsbild des eigenen Blogs, Facebook-Accounts oder Webseite zu integrieren, "einzubetten" ohne dass eine physikalische Kopie der Dateien auf dem Server des Hostproviders erstellt wird. Dann spricht man von ´´´Embedded Content´´´
Der Internetnutzer ruft eine externe Seite auf, bekommt dies aber nicht visuell(z.B. durch Änderung der Internetadresse) dargestellt, da sie sich in einem zugewiesenem Rahmen Frame auf der bereits geöffneten Internetseite öffnet. Der eingefügte Inhalt kann sich durch die grafische Aufmachung stark von der eigenen Seite abheben, dann ist die Einbettung mit einem Link vergleichbar. Es können aber auch nur einzelne Elemente übernommen (Form des "Inline-Links") und so integriert werden, so dass das Vorliegen von zwei verschiedenen Quellen für den Nutzer nicht erkennbar ist.
Rechtstipp
Embedded Content im Corporate Blog - Darf man Videos, Podcast oder Slideshare im eigenen Blog einbinden ? Immer wider wird die Frage gestellt, ob man fremde Inhalte als embedded Link in seinem Blog anzeigen darf. Tatsächlich gibt es noch keine klare Rechtsprechung, ob es sich bei embedded Links um Urheberrechtsverletzungen handeln kann. Letztlich ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Rechtsprechung dies annehmen wird. Daher sollten Sie vor dem Einbinden darauf achten, dass die Rechte geklärt sind und sich der Verfasser der Inhalte nicht an der Einbindung stört. Eine kurze klärende E-Mail vorab ist anzuraten.
Darüber hinaus bedenken Sie bitte, dass Sie sich den Inhalt, den Sie so einbinden, zu eigen machen. Das bedeutet, dass ihnen eine Rechtsverletzung, die durch den Inhalt begangen wird, gegebenenfalls unmittelbar zugerechnet wird. Wenn Sie etwa ein Video einbinden, in dem Persönlichkeitsrechte verletzt werden, besteht damit die Gefahr, dass unmittelbar Sie selbst wegen Verbreitung dieses Videos in Anspruch genommen und auf Unterlassung verklagt werden.
Weblinks
Quellen
Literatur
Erfolgreiche PR im Social Web - Das praktische Handbuch, Rebecca Belvederesi-Kochs, Galileo Verlag