Cybergrooming: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter dem Begriff Cybergrooming (englisch: anbahnen, vorbereiten) wird das gezielte Ansprechen von meist minderjährigen Personen im Internet verstanden, mit dem Ziel sexuelle Kontakte anzubahnen.<ref>Die Bundesregierung (2020): Mehr Schutz vor Belästigung im Netz: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/schutz-vor-cybergrooming-1640572</ref> Dabei handelt es sich um eine spezielle Art der sexuellen Belästigung im Internet. Neben [[Cybermobbing]] zählt Cybergrooming zu einen der größten Risiken für Kinder und Jugendliche im Internet.  
Unter dem Begriff '''Cybergrooming''' (englisch: anbahnen, vorbereiten) wird das gezielte Ansprechen von meist minderjährigen Personen im Internet verstanden, mit dem Ziel sexuelle Kontakte anzubahnen.<ref>Die Bundesregierung (2020): Mehr Schutz vor Belästigung im Netz: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/schutz-vor-cybergrooming-1640572</ref> Dabei handelt es sich um eine spezielle Art der sexuellen Belästigung im Internet. Neben [[Cybermobbing]] zählt Cybergrooming zu einen der größten Risiken für Kinder und Jugendliche im Internet.  


== Vorgehen der Täter ==
== Vorgehen der Täter ==

Aktuelle Version vom 16. September 2021, 11:26 Uhr

Unter dem Begriff Cybergrooming (englisch: anbahnen, vorbereiten) wird das gezielte Ansprechen von meist minderjährigen Personen im Internet verstanden, mit dem Ziel sexuelle Kontakte anzubahnen.[1] Dabei handelt es sich um eine spezielle Art der sexuellen Belästigung im Internet. Neben Cybermobbing zählt Cybergrooming zu einen der größten Risiken für Kinder und Jugendliche im Internet.

Vorgehen der Täter

Kontakt herstellen

Die Täter oder Täterinnen sprechen Kinder über beliebte Social-Media-Plattformen, Messenger-Dienste oder Online-Spiele an. Sie geben dabei nie ihre wahre Identität preis, sondern nutzen ein Fake-Profil in dem sie sich ebenfalls als Kind ausgeben. In anderen Fällen täuschen sie aber auch vor, bei einer Modelagentur zu arbeiten und Talente zu casten oder auf der Suche nach neuen Influencer für diverse Plattformen zu sein. Dadurch locken sie das Kind, indem sie versprechen es berühmt zu machen.

Vertrauen aufbauen

Die Täter erschleichen sich nach und nach das Vertrauen ihrer Opfer. Zunächst versuchen sie Alter und Geschlecht des Kindes herauszufinden. Darauf folgen viele Gespräche, in denen sie Komplimente machen oder Interesse und Verständnis an den Problemen des Kindes vortäuschen. Dieses falsche Interesse wird häufig auch durch das Liken und Kommentieren von Inhalten auf den Social-Media-Kanälen des Kindes demonstriert oder durch virtuelle Geschenke in Online-Spielen. Darüber hinaus manipulieren die Täter häufig die Wahrnehmung ihrer Opfer, damit sie von ihnen Abhängig werden und sie diese zu einem späteren Zeitpunkt dadurch besser Erpressen können.

Übergriff

Nachdem die Täter das Vertrauen des Kindes erlangt haben, wird die Kommunikation häufig über privatere Kommunikationswege, wie WhatsApp oder Video-Anrufe fortgesetzt. In diesem Rahmen werden die Gespräche nun in eine sexuelle Richtung gelenkt. Meist werden dem Kind pornografische Bilder oder Videos zugesendet, mit der Aufforderung selbst solches Material von sich zu erstellen. Oft sollen sie sich auch per Video-Call live präsentieren, während der Täter selbst die Kamera ausgeschaltet lässt, um seine wahre Identität zu schützen. Mit dem zugesendeten Material wird das Opfer nun erpresst. Es wird gedroht die Bilder und Videos zu veröffentlichen, wenn sie sich Erwachsenen oder der Polizei anvertrauen. Viele Täter gehen sogar soweit ein Treffen außerhalb des Internets zu fordern. Da die Opfer meist Minderjährige sind, die sich vor Konsequenzen fürchten, haben sie oft Angst sich einer dritten Person anzuvertrauen und gehen demnach auf die Forderungen ein.[2]

Schutzmaßnahmen

Um potenzielle Opfer vor Cybergrooming zu schützen gibt es verschiedene Ansätze. In erster Linie ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche über die Gefahren und Risiken des Internets aufgeklärt werden. Dies sollte seitens der Eltern, der Schule und der Sozialpolitik passieren. Die Sensibilisierung im Umgang mit Medien, insbesondere mit den persönlichen Daten, sollte dabei im Vordergrund stehen. Um potenzielle Risiken besser einschätzen zu können, kann es hilfreich sein, gemeinsam mit dem Kind altersgerechte Online-Plattformen auszusuchen und Verhaltensregeln aufzustellen. Es ist wichtig deutlich zu machen, dass das Kind keine persönlichen Daten weitergegeben darf und sich auf kein Treffen mit einer Bekanntschaft aus dem Internet einlässt. Sobald das Kind von jemandem mit unangenehmen Fragen bedrängt wird oder es sich unwohl fühlt, sollte es sich direkt einem Erwachsenen anvertrauen. Es sollte deutlich gemacht werden, dass das Kind zu keinem Zeitpunkt mit Verboten oder Konsequenzen zu rechnen hat. Sollte man Zeuge von Cybergrooming werden, sollte dies immer bei den Betreibern der Plattform gemeldet werden. Darüber hinaus gibt es Meldestellen, wie jugendschutz.net an die man sich in so einem Fall wenden kann. Alternativ ist die Polizei eine weitere Anlaufstelle. Wichtig ist außerdem das Beweismittel mit Hilfe von Screenshots wie Namen, Datum und Uhrzeit zu sichern.[3]

Kinder und Eltern sollten demnach misstrauisch werden, wenn die Online-Bekanntschaften[4]:

  • sehr viele Komplimente machen
  • überdurchschnittlich viel Verständnis für das Kind aufbringt
  • sich bemüht die jugendliche Sprache zu benutzen
  • persönliche Details wissen möchte, wie zum Beispiel Alter, Wohnort etc., gleichzeitig aber nur sehr wenig von sich selber preisgibt
  • Bilder oder Videos verlangt
  • fragt, ob das Kind allein vor dem Computer sitzt
  • ein unvollständiges Profil aufweist
  • darum bittet, niemanden von dem Chat zu erzählen
  • vorschlägt von einer Plattform zu einem persönlicheren Messenger Dienst zu wechseln oder sich heimlich treffen möchte
  • das Kind per Video-Call anruft und selbst die die Kamera nicht einschaltet
  • aufdringlich wird und ein „Nein“ nicht akzeptiert

Plattformen für Cybergrooming

Das Internet macht es Tätern besonders leicht unerkannt zu bleiben. Die Anonymität des Netzes ermöglicht es einfach persönliche Daten so zu verfälschen, dass die Opfer denken, sie würden mit Gleichaltrigen chatten. Die Täter stellen die Fake-Profile auf sozialen Medien, wie Instagram oder TikTok, um mit ihren Opfern Kontakt aufzunehmen. Besonders bekannt für Cybergrooming sind die Chaträume Knuddels und Habbo Hotel, da diese schon ab zwölf Jahren freigegeben sind. Aber nicht nur soziale Medien sind bekannte Plattformen für Cybergrooming, sondern auch bei Online-Spielen werden immer mehr Fälle verzeichnet. Das Online-Spiel Fortnite beispielsweise ist besonders bei Kindern und Jugendlichen so beliebt, weil sie zusammen mit Freunden in Teams spielen und sich während des Spiels per Chat austauschen können.[5] Diese Chat-Funktion nutzen die Täter aus, um mit den Kindern Kontakt aufzunehmen. Neben der Anonymität, die das Internet den Tätern bietet, ist die zeitliche Flexibilität und die schnelle Übermittlung von Informationen ebenfalls ein Vorteil zur Anwendung von Cybergrooming. Zudem machen es die Opfer den Tätern meist ziemlich leicht, da die gewohnten Schutzmechanismen aus der analogen Welt im Internet schwinden. Kinder und Jugendliche fühlen sich sicher, da sie zuhause in ihrer gewohnten Umgebung sind und das Internet zu einer gewissen Distanz zum Chatpartner führt. Die Hemmschwelle sinkt und demnach werden Opfer schneller dazu verleitet private Dinge zu erzählen und sich seinem gegenüber zu öffnen.[6]

Rechtslage

In Deutschland ist Cybergrooming eine Straftat, auch wenn es nicht zu einer direkten sexuellen Handlung kommt. Allein der Versuch, bei einem minderjährigen im Internet das sexuelle Interesse zu bekunden, ist verboten. Hierzu wurde am 13. März 2020 ein neues Gesetz in Kraft gesetzt. Laut § 176 Absatz 4 Nr. 3[7] des Strafgesetzbuches (StGB) ist strafbar, wer „ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt“, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen oder bestimmte kinderpornographische Straftaten zu begehen. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Allerdings kommt es in vielen Fällen erst gar nicht zur Anzeige oder Verurteilung, denn viele Opfer trauen sich nicht mit jemandem über die Erlebnisse zu sprechen. Demnach ist die Dunkelziffer der Fälle von Cybergrooming sehr hoch. Registriert wurden im Jahr 2019 lediglich 1744 Fälle laut der Polizeilichen Kriminalstatistik. Im Jahr 2020 sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr um 17,6% gestiegen. Laut BKA sind demnach 3839 Fälle registriert worden.[8] Dies liegt vor allem an der Corona-Pandemie, da Kinder und Jugendliche noch mehr Zeit im Internet verbracht haben als gewöhnlich. Dazu kommt, dass sie durch den Lockdown und das viele Alleinsein eher dazu bereit waren neue Kontakte im Internet zu knüpfen.

Folgen

Sind Kinder oder Jugendliche Opfer von Cybergrooming geworden wurde das Vertrauen schwer missbraucht. Dies führt zu einer großen Verunsicherung, die sich bei den Opfern durch verschiedene Symptome äußern können:

  • Sie sind zunehmend verstört und haben Angst
  • Sie schämen sich
  • Sie haben das Gefühl etwas falsch gemacht zu haben und geben sich selbst die Schuld
  • Auf Grund dieses Schamgefühls trauen sie sich nicht Hilfe zu suchen

Damit das Opfer die Ereignisse richtig verarbeiten kann, ist es wichtig sich Hilfe zu suchen und sich jemandem anzuvertrauen. Dies kann bei entsprechenden Anlaufstellen für Kindesmissbrauch geschehen oder mithilfe der Eltern oder eines Vertrauenslehrers aus der Schule.

Weitere Informationen und Hilfsangebote

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (bundesweit, kostenfrei und anonym): 0800 22 55 530

Klicksafe: https://www.klicksafe.de/

Polizei NRW: https://polizei.nrw/artikel/cyber-grooming

Die Initiative „SCHAU HIN!: https://www.schau-hin.info/cybergrooming

Landesanstalt für Medien NRW: Aufklärungsvideo Cybergrooming: https://www.medienanstalt-nrw.de/medienorientierung/cybergrooming.html

Die Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/schutz-vor-cybergrooming-1640572

Juuuport: https://www.juuuport.de/ratgeber/cybergrooming

Bündnis gegen Cybermobbing: https://www.buendnis-gegen-cybermobbing.de/

Weißer Ring: https://weisser-ring.de/

Einzelnachweise

  1. Die Bundesregierung (2020): Mehr Schutz vor Belästigung im Netz: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/schutz-vor-cybergrooming-1640572
  2. SCHAU HIN: Cybergrooming: Missbrauch im Netz: https://www.schau-hin.info/sicherheit-risiken/cybergrooming-missbrauch-im-netz
  3. MDR THÜRINGEN (2021): Was ist Cybergrooming - und wie schützen wir unsere Kinder? https://www.mdr.de/ratgeber/familie/cybergrooming-hilfe-strafe-100.html
  4. JUUUPORT Wir beraten dich online!: https://www.juuuport.de/ratgeber/cybergrooming
  5. SCHAU HIN (2019): Cybergrooming bei Fortnite: Kinder über Risiken aufklären: https://www.schau-hin.info/news/cybergrooming-bei-fortnite
  6. Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (2021): https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/sexuelle-gewalt-mittels-digitaler-medien/cybergrooming
  7. Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Strafgesetzbuch: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html
  8. ZEBRA Wir helfen. Unabhängig und Zuverlässig. Wie viele Kinder sind von Cybergrooming betroffen?: https://www.fragzebra.de/antwort/wie-viele-kinder-sind-von-cybergrooming-betroffen