Telegram

Aus Social-Media-ABC
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Telegram Messenger wurde 2013 von Pavel Durov und seinem Bruder Nikolaj gegründet Beide haben 2006 das russisches Pendant zu Facebook (Vkontakte) entwickelt. Der Sitz von Telegram ist nach eigenen Angaben zur Zeit in Dubai. Leider ist auf der Website aber keine öffentliche Geschäftsadresse zu finden.Mittlerweile hat Telegram 400 Mio. Nutzer und belegt damit hinter Facebook Messenger und WhatsApp Platz 3 der Messengerdienste.


Verschlüsselung

Telegram kann auf mobilen Endgeräten und am Desktop genutzt werden und preist sich selbst als die sichere Alternative zu WhatsApp an. Dazu gibt es auch kritische Stimmen. Verschlüsselungen werden einerseits standardmäßig als Client-Server/Server-Client Verschlüsselung und bei sogenannten secret chats als Client-Client Verschlüsselung angeboten.


Kritik

Auf vielfache Kritik stoßen einige Besonderheiten von Telegram. So unterliegen Gruppen anders als beispielsweise bei WhatsApp (max. 256 Teilnehmer) kaum einer Beschränkung. Bis zu 200.000 Teilnehmer sind erlaubt, in den sog. Kanälen gibt es überhaupt keine Beschränkung. Da in Kanälen auch keine Möglichkeit der Auseinandersetzung mit den Aussagen des Gründers des Kanals möglich ist, werden diese zutreffend mit Einbahnstraßen verglichen. Aktuelle Beispiele zeigen, dass hier auch der Verbreitung von Fake News und Verschwörungstheorien eine Plattform geboten wird.


Datenschutz

Ein großer Vorteil von Telegramm gegenüber WhatsApp ist, dass man den Handynummer nicht angeben muss. Außerdem werden die Nachrichten durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Die Daten zwischen Server und Client sowie zwischen Client und Client werden verschlüsselt.


Grundsätzlich vor der Anmeldung an ein Social Media Dienst sollte man festlegen, welche Erwartungen man an der Teilnahme am Netz hat. Viele Social Media Nutzer verzichten auf die Einstellung der Privatsphäre-Optionen wobei es die bestmöglichen Datenschutz in sozialen Medien gewährleistet. Mindestens folgende Punkte sollte von daher in Betracht gezogen werden:

- Profil für Suchmaschinen unsichtbar machen

- Sichtbarkeit von Kontaktdaten

- Sichtbarkeit ihrer Inhalte


Das deutsche recht also das Bundesdatenschutzgesetz besagt dass eine Datenschutz Erklärung vorhanden sein muss. Wurden Fotos von Ihnen ohne ihre Zustimmung veröffentlicht haben Sie einen Anspruch (§22 des Kunsturheberrechtgesetzes (KustUrhG) auf deren Löschung.


Grundsätzlich dürfen Person bezogene Daten Informationen nur dann erhoben, verarbeitet und gespeichert werden, wenn deren Besitzer (also die Person, auf welche sich die Daten beziehen) darin einwilligt.

Doch § 29 BDSG bestimmt weiterhin, dass personenbezogene Daten dann genutzt werden dürfen, wenn

[…] die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung offensichtlich überwiegt

Quellen:

www.messengerpeople.com

Felix Huesmann, Nachrichtendienst Telegram - Wenig regulierter Ort für wilde Theorien, in: www.deutschlandfunkkultur.de vom 24.05.20

Jannis Brühl, Das Telegram-Prinzip, in: www.sueddeutsche.de vom 21.05.20

Datenschutz in sozialen Netzwerken - Datensicherheit 2023 von https://www.datenschutz.org/ueber-uns/, 11. Dezember 2022