AIRBNB: Unterschied zwischen den Versionen

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*[http://derstandard.at/1389858985935/Airbnb-Gruender-versteht-Anfeindungen-nicht Interview mit Brian Chesky]
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*[http://www.fastcompany.com/3027107/punk-meet-rock-airbnb-brian-chesky-chip-conley Die Zukunft von AIRBNB]
*[http://www.fastcompany.com/3027107/punk-meet-rock-airbnb-brian-chesky-chip-conley Die Zukunft von AIRBNB]
*[http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/online-portal-kaempft-um-sein-geschaeftsmodell-gerichte-entscheiden-ueber-wachstumsaussichten-von-airbnb/14729086.html]
*[http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/online-portal-kaempft-um-sein-geschaeftsmodell-gerichte-entscheiden-ueber-wachstumsaussichten-von-airbnb/14729086.html]*[http://www.zeit.de>wirtschaft]

Aktuelle Version vom 27. Dezember 2017, 13:00 Uhr

Airbnb ist eine Internet-Plattform, über die private Unterkünfte vermietet und gebucht werden können. Es wurde im August 2008 von den Absolventen der Rhode Island School of Design Brian Chesky und Joe Gebbia gemeinsam mit dem Harvard-Absolventen Nathan Blecharczyk gegründet und hat seinen Hauptsitz in San Francisco (Kalifornien, USA).

Airbnb ist rasch gewachsen und listet (Anfang 2014) 550.000 Unterkünfte in 33.000 Städten in 192 Ländern der Welt, viele davon einzigartig wie Baumhäuser oder Boote.

Airbnb hat Konkurrenten wie Accoleo, CrashPadder, NabeWise, sowie Localmind gekauft.

Geschichte

Airbnb steht für „Airbed and Breakfast“ (Luftmatratze und Frühstück) und weist auf die Entstehungsgeschichte hin: Als zum Zeitpunkt eines internationalen Design-Kongresses in San Francisco alle auf der Kongress-Website gelisteten Hotels ausgebucht waren, hatten die Aibnb-Gründer die Idee, Luftmatratzen in ihrer Wohngemeinschaft zu vermieten. Weil sowohl die Gäste als auch die Gastgeber von der Idee profitierten, wurde mehr daraus. Die Website, die zunächst nur Konferenzbesucher und lokale Privatvermieter zusammen bringen sollte, erlangte rasch Bekanntheit per Mundpropaganda und im Social Web und wurde auf ein allgemeines Publikum ausgeweitet.

Funktionsweise

Jeder Gastgeber und jeder Gast legt eine Profilseite an oder loggt sich mit seinem Facebook-Profil ein. Gastgeber beschreiben ihre Unterkunft mit (mehrsprachigem) Text und mit Fotos (Airbnb stellt kostenlos Fotografen zur Verfügung). Alle Funktionen sind mobil über die kostenlose App für iOS und Android nutzbar.

Der Gast gibt Reiseziel und –daten sowie Personenzahl in die Suchmaske ein und kann die Ergebnisse nach verschiedenen Kriterien oder anhand der Kartenansicht filtern. Mit weiteren Fragen kontaktiert er den Gastgeber direkt über die Website. Kontaktdaten werden erst nach Buchung freigegeben.

Der Gastgeber kann eine Buchungsanfrage vorab bestätigen oder ein abweichendes Gastgeberangebot machen. Beides kann der Gast dann sofort per Kreditkarte buchen. Die Auszahlung an den Gastgeber durch Airbnb erfolgt erst 24 Stunden nach Check-In, damit der Gast bei Abweichungen vom Angebot noch stornieren kann. Nach Abreise werden Gastgeber und Gast aufgefordert, sich gegenseitig zu bewerten.

Geschäftsmodell

Airbnb stellt den Kontakt zwischen Gastgeber und Gast her und wickelt die Buchung ab. Die Dienstleistung finanziert sich über Provisionen: 6 bis 12 Prozent vom Unterkunftspreis bezahlt der Gast zusätzlich, und 3 Prozent werden bei der Auszahlung an den Gastgeber einbehalten. 2013 haben über 10 Millionen Gäste Unterkünfte über Airbnb gebucht, was Provisionen von über 250 Millionen Dollar brachte.

Kritik

Airbnb wird häufig vorgeworfen illegale Dienstleistungen zu unterstützen, da Gastgeber den Dienst nicht mehr ausschließlich privat nutzen, sondern auch gewerblich. In Großstädten wie New York, San Francisco und Berlin werden dadurch die Mietpreise in die Höhe getrieben und die Gentrifizierung verschärft. Von Seiten der Hotellerie und Städte werden strengere Kontrollen gefordert. Auch Bewohner beklagen die Zweckentfremdung von Wohnraum und die steigende Belästigung durch zunehmende Touristenströme. In den letzten Jahren gab es mehrfache Versuche durch neue Gesetze, die Vermittlung einzudämmen, wie z.B. durch Registrierung von Kurzzeitvermietern. In Berlin wurde 2016 das Zweckentfremdungsverbot eingeführt. Privatpersonen, die mehr als 50 Prozent der Gesamtwohnfläche ihrer Wohnung und kürzer als sechs Monaten vermieten, müssen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Auch in Amsterdam müssen sich private Gastgeber registrieren lassen, ansonsten droht eine Geldstrafe von bis zu 20.500 Euro.

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