Hate Speech

Aus Social-Media-ABC
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Hate Speech (dt. Hassrede) kann sowohl offline als auch online stattfinden. Durch vermehrtes Auftreten in Sozialen Netzwerken, Foren und Kommentarspalten ist es gerade in Zeiten der Pandemie deutlich sichtbar geworden und somit in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Eine einheitliche Definition gibt es bis heute nicht. Verletzen die Aussagen die Menschenwürde oder wird das Persönlichkeitsrecht verletzt, kann man dagegen vorgehen. Hate Speech ist auch keine Meinung. Werden die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten, kann Hate Speech zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt werden.

Aus virtuellem Hass kann aber auch reelle Gewalt entstehen. (18.09.21 und 31.01.22).

Im Februar 2022 wurde in Rheinland-Pfalz die Ermittlungsgruppe "Hate Speech" eingerichtet. 14 Expertinnen und Experten (darunter Cyberanalysten und Ermittler der Polizei) suchen aktiv nach Hasskommentaren in den sozialen Medien. Die Ermittlungsgruppe steht unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. "Die Ermittlerinnen und Ermittler werden von der Taskforce "Gewaltaufrufe Rechts" des Verfassungsschutzes unterstützt."[1]

Bereits seit 2016 erhebt das Meinungsforschungsinstituts Forsa in einer jährlichen Umfrage die Wahrnehmung von Hassrede im Netz. 2021 haben rund drei Viertel (76%) der Befragten schon Hate Speech im Netz wahrgenommen. Häufig Hate Speech gesehen haben 2021 28% der Befragten. 2016 lag der Prozentsatz bei 18%.

Hate Speech kann klar erkennbar sein in Form von aggressiven, herabwürdigenden Äußerungen gegenüber bestimmten Personengruppen/Minderheiten. Ebenso klar erkennbar ist es, wenn es sich um Rassismus, Antisemitismus, Sexismus oder LGBTQ-Feindlichkeit handelt. Hate Speech kann aber auch unterschwellig vorkommen und ist somit nicht immer sofort als solche zu erkennen.

Hate Speech erkennen


  • Verallgemeinerung
  • Wir/Die Rhetorik
  • Bewusste Verbreitung uninformierter Aussagen oder Falschaussagen
  • getarnt in Ironie oder "Humor"  
  • Personengruppen werden entmenschlicht
  • Aufruf zu Gewalt und/oder Straftaten
  • Bedienen von Vorurteilen

Der Umgang mit Hate Speech


Ist man selbst davon betroffen, sollte man den Kommentar melden. Hierfür gibt es spezielle Seiten im Internet wie HateAid oder die internet-beschwerdestelle. Auf Hasskommentare sollte man nie antworten. Don`t feed the Troll. Hier hilft nur den Kommentar zu löschen und den Absender zu blockieren. Auch wenn es vielleicht nicht leicht fallen mag, aber man sollte so etwas nicht persönlich nehmen und sollte sich ggf. jemandem anvertrauen. Liest man als Unbetroffener einen solchen Kommentar, sollte man Sachverhalte richtig darstellen. Werden Falschaussagen so stehen gelassen, werden sie irgendwann als "normal" angesehen.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)


Am 1. Januar 2018 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) in Kraft getreten. "Offensichtlich rechtswidrige Inhalte" müssen von sozialen Netzwerken binnen 24 Stunden gelöscht oder gesperrt werden. Das Gesetz ist sehr umstritten, da sich oft nicht klar abgrenzen lässt, ob ein Inhalt wirklich rechtswidrig ist. Eine zufriedenstellende netzwerkgerechte Alternative gibt es bis heute nicht.

Gegen Hate Speech


Jeder, der sich im Netz aufhält kann mit seinem eigenen Verhalten dazu beitragen, Hate Speech zu reduzieren und für eine faire Diskussion eintreten. Hasskommentare sollten nie geliked oder gar geteilt werden. Auch sollte man auf seine eigene Sprache achten, damit man niemanden mit dem Geschriebenen verletzt. Das beste Mittel gegen Hate Speech ist selbst aktiv zu werden. Sei es in Form von Antwort auf einen Kommentar um einen Sachverhalt richtig zu stellen – wie oben erwähnt, oder gleich durch gezielte eigene Counter Speech (dt. Gegenrede) Posts/Kommentare, die sich gezielt gegen Hate Speech aussprechen und z.B. bestimmte Sachverhalte verdeutlichen.

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Weblinks


Süddeutsche

RND

Juuuport

Klicksafe

Amadeu-Antonio-Stiftung

Campact

VHS-Ehrenamtsportal

Einzelnachweis