Recht am eigenen Bild

Aus Social-Media-ABC
Version vom 25. Januar 2011, 11:39 Uhr von DieGoerelebt (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Gemeint ist damit, dass Personen, die auf einem Bildnis erkennbar abgebildet sind, Bestimmungsrechte an dem Bild haben und z. B. einer Veröffentlichung des Bilde…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gemeint ist damit, dass Personen, die auf einem Bildnis erkennbar abgebildet sind, Bestimmungsrechte an dem Bild haben und z. B. einer Veröffentlichung des Bildes zustimmen müssen.

Weblinks