Impressum: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Impressum ist eine Herkunftsangabe in Medien.
 
== Der Begriff: ==
 
Das '''Impressum''' ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe.
Es wird auch '''Anbieterkennzeichnung''' genannt.
 
 
== Entstehung: ==
 
Seit 1997 besteht für Webseiten die Impressumpflicht, die im [[Telemediengesetz]] (TMG) §5 und dem Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) §§55 zum Ausdruck kommt.
 
Das Fehlen gilt als Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 16 TMG
 
 
== verpflichtend für... ==
 
Grundsätzlich ist es eine Pflichtangabe für alle Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Freelancer, die Ihre Dienstleistungen, Waren oder Projekte im Internet anbieten oder für diese werben.
Das Impressum muss auf allen zur Werbung im Internet genutzten Medien angegeben werden. Auf der Homepage, in Blogs und den Social Media Plattformen wie beispielsweise bei Facebook oder Google+.
 
== Pflichtangaben im Impressum: ==
 
Name der Firma, der verantwortlichen Person
Inhaber, Besitzer usw.
komplette Anschrift der Firma
komplette Kontaktdaten wie Telefon, Fax, Mail usw. (diese Kanäle müssen tatsächlich für jeden erreichbar sein - keine ungültigen Angaben)
Steuer-ID
 
== Auswirkungen eines fehlenden Impressum ==
 
Das Fehlen des Impressums kann zu [[Abmahnungen]] und hohen Strafen führen.
Es kann von Mitbewerbern / Konkurrenten zur Abmahnung gebracht werden, weil diese darin ggf. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sehen.
Darunter fallen ebenso unvollständige oder fehlerhafte Informationen.
 
== weiterführende Informationen ==
 
Die Seite mit dem Impressum wird sehr häufig auch zu weiteren nicht weniger wichtigen Angaben genutzt.
Zum Beispiel:
 
Inhalte auf der Webseite
 
Herkunft von Texten
 
Herkunft von Bildern
 
Informationen und Rechtsbelehrungen zu Verlinkungen und deren Inhalten
 
Datenschutz
 
genutzte Analytikfunktionen (Beispiel Google Analytik)
 
 
--[[Benutzer:Ramona|Ramona]] ([[Benutzer Diskussion:Ramona|Diskussion]]) 11:45, 13. Sep. 2014 (CEST)


== Weblinks ==
== Weblinks ==
[http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html "Impressumspflicht erklärt!" Dr. Stephan Ott (linksandlaw.info)]
[http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht.html FAQ zur Impressumspflicht (linksandlaw.info)]
[http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFachinformationenPublikationen/Fachinformationen/LeitfadenzurImpressumspflicht/_node.html Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesministeriums der Justiz]
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/
http://www.impressum-recht.de/abmahnung-bei-verstoss-gegen-impressum-pflicht.html
http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/aussenauftritt/website-impressum/impressumgenerator/

Aktuelle Version vom 19. September 2014, 05:34 Uhr

Der Begriff:

Das Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe. Es wird auch Anbieterkennzeichnung genannt.


Entstehung:

Seit 1997 besteht für Webseiten die Impressumpflicht, die im Telemediengesetz (TMG) §5 und dem Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) §§55 zum Ausdruck kommt.

Das Fehlen gilt als Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 16 TMG


verpflichtend für...

Grundsätzlich ist es eine Pflichtangabe für alle Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Freelancer, die Ihre Dienstleistungen, Waren oder Projekte im Internet anbieten oder für diese werben. Das Impressum muss auf allen zur Werbung im Internet genutzten Medien angegeben werden. Auf der Homepage, in Blogs und den Social Media Plattformen wie beispielsweise bei Facebook oder Google+.

Pflichtangaben im Impressum:

Name der Firma, der verantwortlichen Person Inhaber, Besitzer usw. komplette Anschrift der Firma komplette Kontaktdaten wie Telefon, Fax, Mail usw. (diese Kanäle müssen tatsächlich für jeden erreichbar sein - keine ungültigen Angaben) Steuer-ID

Auswirkungen eines fehlenden Impressum

Das Fehlen des Impressums kann zu Abmahnungen und hohen Strafen führen. Es kann von Mitbewerbern / Konkurrenten zur Abmahnung gebracht werden, weil diese darin ggf. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sehen. Darunter fallen ebenso unvollständige oder fehlerhafte Informationen.

weiterführende Informationen

Die Seite mit dem Impressum wird sehr häufig auch zu weiteren nicht weniger wichtigen Angaben genutzt. Zum Beispiel:

Inhalte auf der Webseite

Herkunft von Texten

Herkunft von Bildern

Informationen und Rechtsbelehrungen zu Verlinkungen und deren Inhalten

Datenschutz

genutzte Analytikfunktionen (Beispiel Google Analytik)


--Ramona (Diskussion) 11:45, 13. Sep. 2014 (CEST)

Weblinks

"Impressumspflicht erklärt!" Dr. Stephan Ott (linksandlaw.info)

FAQ zur Impressumspflicht (linksandlaw.info)

Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesministeriums der Justiz

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/

http://www.impressum-recht.de/abmahnung-bei-verstoss-gegen-impressum-pflicht.html

http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/aussenauftritt/website-impressum/impressumgenerator/