Fake-Profile

Aus Social-Media-ABC
Version vom 3. September 2022, 15:45 Uhr von Lara (Diskussion | Beiträge) (Neue Seite erstellt zum Thema Fake-Profil)
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Fake-Profile sind Profile auf Social-Media-Kanälen sprich Facebook, Instagram und viele mehr, wo Menschen falsche Angaben über sich selbst machen bzw. sich auch als komplett andere Person ausgeben. Teilweise stehlen sie Bilder von anderen Menschen, um mehr Erfolg zu bekommen.

Leider kann es aber auch so weit gehen, dass diese Accounts angelegt werden, um anonym Personen zu mobben bzw. denen das Leben schwerer zu machen. Es werden beispielsweise peinliche bzw. manipulierte Bilder hochgeladen oder Gerüchte verbreitet, die der Realität nicht entsprechen. Es ist leichter sich hinter einer unrealen Person zu verstecken, als sein wahres Ich zu zeigen, denn am Ende weiß niemand wer dieses Profil erstellt hat und das ist eines ihrer Ziele.


Mögliche Gründe für ein Fake-Profil

Es gibt bestimmt viele Gründe, wieso Leute sich ein Fake-Profil erstellen. Vielleicht noch nicht mal um andere Menschen zu verletzten, sondern weil sie sich selbst schämen, sich so in die Öffentlichkeit zu stellen, wie sie sind. Das Internet vergisst nie bzw. ist nicht mehr das was es mal. Man darf sich heutzutage nicht mehr alles erlauben, ohne gleich einen Shitstorm zu erlangen, der am Ende auch ziemlich böse ausgehen kann.

Gründe könnten sein:

·      Ältere Personen wollen Kontakt zu minderjährigen suchen, um ihre Bedürfnisse befriedigen zu können.


·      Anhand gefakter Bilder möchte man versuchen seine Chance im Onlineflirt zu erhöhen, weil man selbst keine Chance hätte.


·      Kriminelle nutzen es auch ihre Opfer auszuspionieren, um dann an ihre Daten zu erlangen.


Wie erkennt man ein Fake-Profil

Die Bilder oder das Profilbild sind meistens unscharf oder sehr verpixelt. Sie können aber auch zu professionell aussehen als wären es Modelfotos, die aber nicht zum Rest passen.

Wenn man sich sehr unsicher ist, ob das Profil auch wirklich ein Fake ist, kann man die Fotos mit Hilfe der Bildersuche von Google hochladen. Google erkennt gleiche Ergebnisse und findet heraus, ob die Bilder öfters schon genutzt wurden.

Weiterhin sollte man sich den Account der Person genau ansehen und sich dabei folgende Fragen beantworten:

·      Welche Personen folgen dem Account alles?

·      Welche Informationen stehen in der Biografie?

·      Besitzt der Account nur wenige bis keine Abonnenten, aber dafür folgt er etliche Profile?


Man sollte sich vielleicht dann im Klaren sein, dass, wenn man unvollständige Inhalte sieht, man davon ausgehen kann/könnte, dass es sich oftmals um ein Fake-Profil handelt.


Was kann man dagegen tun

Wenn man erkennt, dass es sich um ein Fake handelt, sollte man die Freundschaftsanfrage / Aboanfrage gar nicht erst annehmen und sofort löschen.

Sobald man mitbekommt, dass jemand die eigenen Bilder zu seinen Bildern macht, diesen Account unverzüglich bei den Plattformen melden. Seine Community dazu auffordern oder mitteilen, dass man diese Person nicht ist und diesen Account anzeigen. Je mehr Personen dieses Profil melden, desto schneller wird es auf der Plattform gelöscht.


Strafe für ein Fake-Profil

Das alleinige Erstellen von Fake-Profilen ist nicht zwingend strafbar. Wird aber eine bestimmte Schwelle überschritten, kann das Profil strafrechtliche sowie auch zivilrechtliche Konsequenzen zu sich ziehen.

Wird das Profil genutzt, um andere Personen zu mobben oder zu beleidigen, kann man sich laut Strafgesetzbuch strafbar machen (§185 StGB oder §187 StGB). Dies kann bis zu einem Jahr bzw. bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit einem Bußgeld bestraft werden.

Verwendet man das Profil für eine Betrug kann man laut §263 StGB mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen oder einem Bußgeld. Bei schwereren Fällen beläuft sich die Strafe auf sechs Monate bis zu zehn Jahre.


Quellen:

1. Fake-Profile - was kann ich tun? (netzdurchblick.de)

2. Fake-Profile erkennen: Tipps & Beratung - jugend.support

3. § 185 StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

4. § 187 StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

5. § 263 StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)