Nutzungsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Das Nutzungsrecht kann anders als das Urheberrecht weitergegeben werden. Der Inhaber eines Nutzungsrechts kann ein Werk entsprechend nutzen, also z. B. veröf…“) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 25. Januar 2011, 11:00 Uhr
Das Nutzungsrecht kann anders als das Urheberrecht weitergegeben werden. Der Inhaber eines Nutzungsrechts kann ein Werk entsprechend nutzen, also z. B. veröffentlichen. Das Nutzungsrecht kann zeitlich und räumlich beschränkt werden.