Pixabay: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Upload der Bilder erfolgt durch Nutzer die nicht verifiziert werden. Es besteht also die Gefahr, dass keine [[Urheberrecht|Urheberrechte]] vorliegen. Besonders vorsichtig sollte man bei | Der Upload der Bilder erfolgt durch Nutzer die nicht verifiziert werden. Es besteht also die Gefahr, dass keine [[Urheberrecht|Urheberrechte]] vorliegen. Besonders vorsichtig sollte man bei Fotos mit erkennbaren Personen sein. An solchen Bildern hat nicht nur der Fotograf Rechte, sondern auch die abgebildeten Menschen, welche nicht unbedingt mit der Aufgabe dieser Rechte einverstanden sind. Diese Frage wird normaleweise mit einem schriftlichen Modelvertrag geklärt, in dem steht, wie das Bild genutzt werden darf. Die rege Beteiligung von Hobbyfotografen legt allerdings nahe, dass keine professonellen Verträge geschlossen und somit abgebildete Personen ihr Einverständnis nicht belegbar gegeben haben können. Pixabay übernimmt für diesen Fall keine Garantie, dass die hochgeladenen Bilder frei von Rechten weiterer Beteiligter sind. (Quelle: http://www.webworker.club/darum-sind-bilder-von-pixabay-und-co-nicht-abmahnsicher/ und http://www.affima.de/pixabay-abmahnsicher/) | ||
Die Gefahr einer Abmahnung durch die Nutzung eines Pixabay-Bildes ist momentan allerdings noch eher niedrig einzustufen. Der Betreiber ist nach eigenen Angaben bemüht rudimentär zu prüfen, ob beim Upload eines Bildes die Rechte Dritter Verletzt sein könnten. | Die Gefahr einer Abmahnung durch die Nutzung eines Pixabay-Bildes ist momentan allerdings noch eher niedrig einzustufen. Der Betreiber ist nach eigenen Angaben bemüht rudimentär zu prüfen, ob beim Upload eines Bildes die Rechte Dritter Verletzt sein könnten. | ||
Dazu sei gesagt, dass diese Thematik einer möglichen Abmahnung alle Bilderdownload-Plattformen, gemeinfrei wie kostenpflichtig, betrifft. | Dazu sei gesagt, dass diese Thematik einer möglichen Abmahnung alle Bilderdownload-Plattformen, gemeinfrei wie kostenpflichtig, betrifft. |
Version vom 2. Juli 2018, 21:32 Uhr
Pixabay ist ein Dienst der ausschließlich gemeinfreie Bilder, Illustrationen, Vektorgrafiken und Videos anbietet. Zur Finanzierung bindet die Seite Werbung von Shutterstock ein.
Gegründet wurde das Unternehmen von Hans Braxmeier und Simon Steinberger am 24 November 2010 in Ulm. Zwei Jahre später wurde Pixabay von einer simplen Datenbank in eine interaktive Community-Plattform umgestaltet. Im Juni 2012 wurde Pixabay neben z.B. Youtube und Flickr auf der Suchseite „CC Search“ von Creative Commons aufgenommen.
Alle Bilder auf Pixabay sind also nach Creative Commons CC0 gemeinfrei und können kostenlos und ohne Nennung der Quelle verwendet und modifiziert werden. (Quelle: https://pixabay.com/de/service/faq/)
Das Konzept der fehlenden Vergütung führt zu einer großen Beteiligung von Hobbyfotografen. Besonders positiv ist dies, wenn man nach Fotografien sucht die nicht nach Agenturshooting aussehen. Um dennoch die Bildqualität als auch die Eignung aller Bilder für den Public-Domain-Bereich zu gewähren, werden die hochgeladenen Inhalte durch Administratoren oder durch die Nutzergemeinschaft der Website manuell geprüft und freigeschaltet.
Sucht man Bilder aus dem hochprofessionellen Bereich, so werden parallel im übergeordneten Sichtfeld Suchergebnisse der gebührenpflichtigen Plattform Shutterstock angezeigt.
Schade ist, dass viele unerfahrene Fotografen die Gratisplattformen als Einstieg nutzen wollen, weil sie unsicher sind ob ihre Bilder verkäuflich sind. Wenn sie dort genügend Downloads erzielt haben, wollen sie meist versuchen, ihre Bilder woanders zu verkaufen.
Das geht dann zumindest mit den gleichen Bildern meist nicht mehr, da die kostenpflichtigen Anbieter diese nicht mehr annehmen, sobald sie einmal gemeinfrei zur Verfügung standen. (Quelle: https://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2017/07/12/das-geschaeftsmodell-von-pixabay-und-moegliche-folgen/)
Sobald sich Benutzer registriert haben, können Sie die Bilder in voller Auflösung herunterladen und nutzen. Wer selbst 10 eigene Bilder hochlädt, für denjenigen verschwindet dann sogar die Werbung von der Seite.
Die Bildautoren treten mit dem Hochladen unter Anwendung der Creative-Commons-Verzichtserklärung CC0 alle Nutzungsrechte der Bilder ab. Somit ist automatisch auch der Einsatz für kommerzielle Zwecke möglich.
Allerdings existieren auch Bilder, welche nur im redaktionellen Umfeld eingesetzt werden dürfen. Das Copyright im Bildinhalt, also wenn Markenzeichen im Bild erscheinen oder Personen auftreten, die nicht auf Ihre Rechte am Bild verzichtet haben, so ist nur eine redaktionelle Nutzung gestattet.
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Der Upload der Bilder erfolgt durch Nutzer die nicht verifiziert werden. Es besteht also die Gefahr, dass keine Urheberrechte vorliegen. Besonders vorsichtig sollte man bei Fotos mit erkennbaren Personen sein. An solchen Bildern hat nicht nur der Fotograf Rechte, sondern auch die abgebildeten Menschen, welche nicht unbedingt mit der Aufgabe dieser Rechte einverstanden sind. Diese Frage wird normaleweise mit einem schriftlichen Modelvertrag geklärt, in dem steht, wie das Bild genutzt werden darf. Die rege Beteiligung von Hobbyfotografen legt allerdings nahe, dass keine professonellen Verträge geschlossen und somit abgebildete Personen ihr Einverständnis nicht belegbar gegeben haben können. Pixabay übernimmt für diesen Fall keine Garantie, dass die hochgeladenen Bilder frei von Rechten weiterer Beteiligter sind. (Quelle: http://www.webworker.club/darum-sind-bilder-von-pixabay-und-co-nicht-abmahnsicher/ und http://www.affima.de/pixabay-abmahnsicher/)
Die Gefahr einer Abmahnung durch die Nutzung eines Pixabay-Bildes ist momentan allerdings noch eher niedrig einzustufen. Der Betreiber ist nach eigenen Angaben bemüht rudimentär zu prüfen, ob beim Upload eines Bildes die Rechte Dritter Verletzt sein könnten.
Dazu sei gesagt, dass diese Thematik einer möglichen Abmahnung alle Bilderdownload-Plattformen, gemeinfrei wie kostenpflichtig, betrifft.