Creative Commons: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der Name der gemeinnützigen Gesellschaft, die Lizenzverträge erstellt für die Freigabe von Werken unter bestimmten Voraussetzungen. Durch diese Lizenzv…“) |
Unwu (Diskussion | Beiträge) (bestehenden Artikel erweitert) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
(abgekürzt CC, ''„schöpferisches Gemeingut“'') ist der Name einer gemeinnützigen [http://de.wikipedia.org/wiki/Non-Profit-Organisation Non-Profit-Organisation]], die Urheber und Rechteinhaber mit Hilfe von [[Lizenz]]verträgen bei der Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte unterstützt, indem sie sie in die Lage versetzt, auf einfache Weise [[Nutzungsrecht|Nutzungsrechte]] an ihren Werken einzuräumen. Sie wurde 2001 gegründet. | |||
Im Zeitalter des Internets und digitaler Medien wird das geltende [[Urheberrecht]] den Bedürfnissen und der Kreativität von Künstlern, die mit ihren Werken selber auf digitale Inhalte anderer aufbauen wollen, nicht mehr gerecht. | |||
''' Creative Commons ''' tritt weder als Verwerter, Verleger oder Vertragspartner von Urhebern und Rechteinhabern auf. CC-Lizenzen stellen klar, was mit den Inhalten der Webseiten von Urhebern geschehen darf und was nicht. | |||
CC-Lizenzen sind ''„Jedermanns-Lizenzen“ '' für alle Betrachter digitaler Medieninhalte, die den Urhebern weitere Optionen an die Hand geben. Bis zur Einführung von CC-Lizenzen waren digitale Medieninhalte entweder überhaupt nicht oder aber unter dem gesetzlichen Standardschutz geschützt. | |||
Der Umfang der zusätzlich gewährten Freiheiten durch CC-Lizenzen ist davon abhängig, welcher der '''sechs CC-Standard-Lizenzverträge''' bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt wird. | |||
Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Urhebers/Rechteinhabers (Lizenzgeber). | |||
Weitere Einschränkungen ergeben sich aus der Sachlage | |||
* ob der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung zulassen will oder nicht | |||
* ob Bearbeitungen erlaubt sein sollen oder nicht und | |||
* ob Bearbeitungen unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden müssen oder nicht. | |||
Eine Kombination dieser Bedingungen ist machbar und ergibt eine Auswahlmöglichkeit von insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum derzeit zur Verfügung stehen. | |||
== | == Quellen == | ||
*http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/ | |||
*http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons | |||
== Links == | |||
*[http://de.creativecommons.org/ Creative Commons] | |||
== Literaturhinweise == | |||
* [http://web.mit.edu/evhippel/www/democ1.htm Hippel, Eric von: Democratizing Innovation, London: The MIT-Press, c2005, ISBN 0-262-00274-4] | |||
*[https://www.opensourcepress.de/index.php?26&backPID=178&tt_products=319 Dobusch, Leonhard […]: Freiheit vor Ort : Handbuch kommunale Netzpolitik. 2011, ISBN 978-3-941841-35-2] |
Version vom 18. Februar 2012, 14:55 Uhr
(abgekürzt CC, „schöpferisches Gemeingut“) ist der Name einer gemeinnützigen Non-Profit-Organisation], die Urheber und Rechteinhaber mit Hilfe von Lizenzverträgen bei der Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte unterstützt, indem sie sie in die Lage versetzt, auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren Werken einzuräumen. Sie wurde 2001 gegründet. Im Zeitalter des Internets und digitaler Medien wird das geltende Urheberrecht den Bedürfnissen und der Kreativität von Künstlern, die mit ihren Werken selber auf digitale Inhalte anderer aufbauen wollen, nicht mehr gerecht. Creative Commons tritt weder als Verwerter, Verleger oder Vertragspartner von Urhebern und Rechteinhabern auf. CC-Lizenzen stellen klar, was mit den Inhalten der Webseiten von Urhebern geschehen darf und was nicht. CC-Lizenzen sind „Jedermanns-Lizenzen“ für alle Betrachter digitaler Medieninhalte, die den Urhebern weitere Optionen an die Hand geben. Bis zur Einführung von CC-Lizenzen waren digitale Medieninhalte entweder überhaupt nicht oder aber unter dem gesetzlichen Standardschutz geschützt. Der Umfang der zusätzlich gewährten Freiheiten durch CC-Lizenzen ist davon abhängig, welcher der sechs CC-Standard-Lizenzverträge bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt wird. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Urhebers/Rechteinhabers (Lizenzgeber). Weitere Einschränkungen ergeben sich aus der Sachlage
- ob der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung zulassen will oder nicht
- ob Bearbeitungen erlaubt sein sollen oder nicht und
- ob Bearbeitungen unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden müssen oder nicht.
Eine Kombination dieser Bedingungen ist machbar und ergibt eine Auswahlmöglichkeit von insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum derzeit zur Verfügung stehen.
Quellen
Links
Literaturhinweise
- Dobusch, Leonhard […: Freiheit vor Ort : Handbuch kommunale Netzpolitik. 2011, ISBN 978-3-941841-35-2]