EU-Cookie-Richtlinie: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ ==Richtlinie 2009/136/EG== Die Europäische Union schreibt seit dem 25. Mai 2011 in der Richtlinie 2009/136/EG über den Schutz personenbezogener Daten in der…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
==Richtlinie 2009/136/EG== | ==Richtlinie 2009/136/EG== | ||
Die Europäische Union schreibt seit dem 25. Mai 2011 in der Richtlinie 2009/136/EG über den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation, auch Cookie-Richtlinie oder E-Privacy-Richtlinie genannt, für Webseitenbetreiber einen Hinweis auf Cookies vor. | Die Europäische Union schreibt seit dem 25. Mai 2011 in der Richtlinie 2009/136/EG über den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation, auch Cookie-Richtlinie oder E-Privacy-Richtlinie genannt, für Blog- und Webseitenbetreiber einen Hinweis auf Cookies vor. | ||
Version vom 1. Juni 2016, 12:36 Uhr
Richtlinie 2009/136/EG
Die Europäische Union schreibt seit dem 25. Mai 2011 in der Richtlinie 2009/136/EG über den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation, auch Cookie-Richtlinie oder E-Privacy-Richtlinie genannt, für Blog- und Webseitenbetreiber einen Hinweis auf Cookies vor.
„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 95/46/EG u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann.“[1]
Hinweis auf Cookies
Beim ersten Besuch einer Website erfolgen über Banner oder Pop-ups Hinweise über die Verwendung von Cookies. Für eine bessere Sichtbarkeit werden auch Lay-Over-Einblendungen am oberen oder unteren Rand des Bildschirms genutzt. Mit der weiteren Nutzung der Webseite wird eine stillschweigende Einwilligung zur Nutzung von Cookies vorausgesetzt. Über weiterführende Links können die Cookies in den Browsern deaktiviert werden. Meist erfolgt die Einwilligung pauschal und wird nicht für jede weitere Seite gefordert.
Cookie-Richtlinien bei Google
Seit September 2015 fordert auch Google die Einhaltung der EU-Cookie-Richtlinie.[2]
Dazu wurden die Nutzungsbestimmungen für AdSense[3] , DoubleClick for Publishers[4] und DoubleClick Ad Exchange[5]
geändert. Wer über diese Programme Einnahmen erhält, ist zu sichtbaren Hinweisen über den Cookie-Einsatz verpflichtet. Google Analytics und Google AdWords sind bisher noch nicht betroffen. Google hat zur Umsetzung eine eigene Webseite eingerichtet.[6]
Umsetzung der Richtlinie in Deutschland
In Deutschland ist die Cookie-Richtlinie noch nicht rechtskräftig, da die Regierung davon ausgeht, dass die Rechtslage in Deutschland bereits den Vorgaben der Richtlinie entspricht. Laut dem Oberlandesgericht Frankfurt reicht die Einwilligung über das Anpassen der Browser-Einstellungen aus. Cookies dürfen eingesetzt werden, wenn der Nutzer nicht wiederspricht. Dieses Verfahren wird Opt-out genannt.[7]
Rechtssicherheit ist aber nur dann gegeben, wenn der Besucher der Seite durch Pop-ups oder Banner über den Einsatz von Cookies informiert wird.[8]
Schutz vor Abmahn- und Bußgeldverfahren
Wer auf seinen Webseiten seine Datenschutzerklärung mit konkreten Angaben zu Inhalt und Zweck der Cookies und Widerrufsmöglichkeiten immer aktuell hält, das Telemediengesetz einhält und sich an die Vorschriften der EU-Cookie-Richtlinie hält, ist auf jeden Fall vor Abmahn- und Bußgeldverfahren geschützt.[9]
Weiterführende Links
Definition von Cookies der Europäischen Union auf The EU Internt Handbook
Datenschutz der Europäischen Union auf The EU Internt Handbook
Beispiele für Cookie Consent Banner auf Sitebeam.net
Word-Press Plug-in für Cookies auf www.wordpress.org
Einzelnachweise
[1] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32009L0136
[2] http://www.cio.de/a/folgen-der-eu-cookie-richtlinie-fuer-google-werbepartner,3253306
[4] http://www.mso-digital.de/cookie-hinweispflicht-publisher/
[5] https://www.google.de/doubleclick/adxbuyer/guidelines.html?hl=de
[6] http://www.cookiechoices.org/
[7] http://www.jurablogs.com/go/laut-olg-frankfurt-reicht-opt-out-fuer-cookies
[8] http://www.computerwoche.de/a/cookie-richtlinie-in-europa,2518064
[9] http://www.it-recht-kanzlei.de/google-cookie-hinweis.html