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Version vom 6. Dezember 2017, 11:55 Uhr
Datenschutz ist in Deutschland durch ein Gesetz, das Bundesdatenschutzgesetz, geregelt (BDSG). Es bezieht sich auf die informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz und regelt im Wesentlichen, dass der Bürger informiert ist, wann von wem für welche Zwecke seine personenbezogenen Daten erhoben oder weiterverarbeitet werden. Der Erhebung der persönlichen personenbezogenen Daten muss er zustimmen. Zudem dürfen die Daten nur zu dem Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden.
Vor allem in sozialen Netzwerken besteht die Gefahr, dass persönliche Daten missbraucht werden, so ist zum Beispiel Facebook schon des öfteren des Datenmissbrauchs beschuldigt worden. So wandte sich die damalige Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) 2011 mit einem Brief an die damalige US-Regierung, in dem sie auf den Missbrauch von Facebook aufmerksam machte. Facebook erhebe biometrische Daten mithilfe von Gesichtserkennungssoftware und verstoße gegen den Jugendschutz.(1)
Die internationale Studie von TNS Infratest Digital Life, die von Juli bis August 2011 72.000 Personen im Alter zwischen 16 und 65 Jahren aus 60 Ländern befragt hat, unterstreicht die Befürchtungen des Datenmissbrauchs insbesondere aus Sicht der deutschen Internetnutzer. Die Wahrung größtmöglicher Privatsphäre bei gleichzeitiger intensiver Nutzung von sozialen Medien scheint für die Deutschen im Vergleich zu anderen Nationen (wie zum Beispiel Dänemark, Thailand oder Vietnam) ein besonderer Zwiespalt zu sein.(2)
Die großen amerikanischen Netzwerke Facebook und Google+ unterliegen - anders als z.B. Xing - nicht den strengen deutschen bzw. europäischen Datenschutzrichtlinien(3). Die deutschen Internetnutzer müssen sich vor diesem Hintergrund selbständig um ihre Privatsphäreeinstellungen in sozialen Netzwerken und die Wahrung ihrer persönlichen Daten durch ein bewusstes Kommunikationsverhalten bemühen, solange es noch keine einheitlichen Richtlinien für den Datenschutz international bzw. global agierender Unternehmen gibt.
Es gibt derweil schon lange Initiativen, die sich für mehr Transparenz bei den erhobenen Daten einsetzen. Das Hackernetzwerk Chaos Computer Club fordert bereits seit 2010 die Einführung eines Datenbriefs.(4) Er würde Bürgerinnen und Bürgern Aufschluss geben, wer über sie welche Daten sammelt, speichert und verarbeitet. Firmen, Behörden und Institutionen, die Daten sammeln müssten von sich aus die Betroffenen einmal jährlich darüber informieren.(5) Das schließt nicht nur Daten ein, die Bürger freiwillig bei den entsprechenden Firmen oder Behörden angeben, sondern auch solche, die die Firmen, Behörden und Institutionen von anderen Datenquellen bekommen, einschließlich Profile, Scoring-Werte und Analysen, die beispielsweise Facebook betreibt, um Werbung zu personalisieren. Zur Bundestagswahl 2017 listete die Piratenpartei die Einführung des Datenbriefs in ihrem Wahlprogramm auf.(6)
Weblinks
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/
http://winfwiki.wi-fom.de/index.php/Datenschutz_bei_Location_Based_Services
https://www.tns-infratest.com/digital-centre/digital-life.asp?spidcontact=&Kontakt=
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/
Quellen
- (1) S. http://www.focus.de/politik/ausland/datenmissbrauch-bei-facebook-aigner-schreibt-brandbrief-an-us-regierung_aid_692842.html
- (2) Vgl. http://www.internetworld.de/Nachrichten/Medien/Social-Media/Datenschutz-in-sozialen-Netzwerken-Deutsche-besonders-empfindlich-64474.html
- (3) S. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:201:0037:0037:DE:PDF
- (4) S. https://www.ccc.de/de/datenbrief
- (5) Vgl. https://netzpolitik.org/2010/der-datenbrief-ein-kontoauszug-fuer-eure-daten/
- (6) Vgl. https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/bundestagswahl-2017-und-aussagen-der-parteien-zum-datenschutz/