Recht am eigenen Bild: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Januar 2011, 11:39 Uhr
Gemeint ist damit, dass Personen, die auf einem Bildnis erkennbar abgebildet sind, Bestimmungsrechte an dem Bild haben und z. B. einer Veröffentlichung des Bildes zustimmen müssen.