Ghosting
Ghosting (aus dem Englischen übersetzt “Vergeisterung” oder “Geisterbild”) beschreibt einen plötzlichen Kontaktabbruch. Ferner das einseitige Beenden der Kommunikation, plötzlich und dauerhaft, zu einer Person. Anrufe oder Nachrichten werden nicht beantwortet. Nummer und Kontakte werden gelöscht. Die Person verschwindet ohne Erklärung aus dem Leben. Der Betroffene hat das Gefühl, als hätte sie oder er es mit einem Gespenst oder Geist zu tun gehabt (Stangl, 2022). Das Phänomen Ghosting existiert seit dem Aufkommen der neuen technologischen Medien. Soziale Medien,´ sowie Singlebörsen und Datings-Apps ermöglichen diese neue Art des Verschwindens.
Ghosting: im privaten Kontext
Ghosting kann in vielen Bereichen auftauchen, bei der Job- und Wohnungssuche, oder auch beim Dating in Singlebörsen wie Tinder, Lovoo und Co. Die Partnersuche hat sich durch die Digitalisierung enorm erleichtert. Durch die genannten Apps sind potentielle Partner schneller und leichter zu finden. Ebenso gibt es auch Schattenseiten. Menschen erfahren in solchen Datings- Foren diesen plötzlichen Kontaktabbruch. Wie ein Geist („Ghost“) verschwindet der Mensch beim Ghosting aus dem Leben. Während andere Menschen ehrlich und fair einen Kontakt mit einer Erklärung beendet – egal ob schriftlich, telefonisch oder persönlich – werden „Ghosting-Opfer“ ohne Begründung zurückgelassen. Es gibt keinen Abschiedsgruß und auch keinerlei Gründe und Erklärungen zu der radikalen Trennung. Sämtliche Verbindungen werden gekappt und Anrufe werden blockiert. Etliche Fragen bleiben lediglich zurück.
Ghosting: im beruflichen Kontext
Nicht nur im privaten Kontext ist Ghosting weit verbreitet. Im Arbeitsleben ist der Begriff auch bekannt. Ghosting geht in beiden Richtungen: aus der Arbeitgeberseite und aus der Bewerbersicht. Bewerber:in bewirbt sich in einer Firma und reicht die Bewerbungsunterlagen ein. Der Empfang der Unterlagen wurde bestätigt, mit der Information, dass man sich meldet. Doch es folgen keine weitere Kommunikation und keine Einladung zu einem Gespräch, seitens Arbeitgeber:in.
Ghosting kann aber auch von Bewerbern ausgehen: Bewerber:in erscheint nicht zum vereinbarten Vorstellungsgespräch, oder Bewerber:in bricht nach dem Vorstellungsgespräch den Kontakt, ohne Begründung zum Unternehmen ab oder andere erscheinen trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht zum ersten Arbeitstag.
Und in beiden Fällen gibt es weder einen Grund oder noch eine vernünftige Erklärung für das Verhalten.
Schluss
Das Phänomen Ghosting ist eine Begleiterscheinung des digitalen Zeitalters und Wandels. Digitalisierung bietet zugegeben etliche neue Möglichkeiten zur Kommunikation, doch gibt sie auch Raum für Anonymität, Unverbindlichkeit, Konfliktvermeidung und Austauschbarkeit eines Manschens.
Einzelnachweise
https://www.lernen.net/artikel/ghosting-16343/
https://lexikon.stangl.eu/16336/ghosting
https://www.aok.de/pk/magazin/familie/beziehung/ghosting-wenn-jemand-aus-meinem-leben-verschwindet/