Bundesdatenschutzgesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt den Schutz personenbezogener Daten in Deutschland. Es zielt darauf ab, die Privatsphäre natürlicher Personen zu schützen und sicherzustellen, dass deren Daten nicht missbraucht werden. Das BDSG trat erstmals 1977 in Kraft und wurde seitdem mehrfach überarbeitet, zuletzt umfassend im Jahr 2018 im Zuge der Anpassung an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Geschichte und Entwicklung
Das BDSG wurde am 27. Januar 1977 verabschiedet und trat am 1. Januar 1978 in Kraft. Es war das erste umfassende Datenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes entstand aus der zunehmenden Nutzung von Computern und elektronischer Datenverarbeitung, was neue Herausforderungen für den Schutz personenbezogener Daten mit sich brachte.
Im Jahr 2018 wurde das BDSG umfassend novelliert, um es an die Anforderungen der DSGVO anzupassen, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Diese Verordnung harmonisiert das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union und stärkt die Rechte der Betroffenen erheblich.
Anwendungsbereich und Grundsätze
Das BDSG gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen in Deutschland. Es ergänzt und konkretisiert die DSGVO und enthält spezielle Regelungen, die in Deutschland angewendet werden.
Zentrale Grundsätze des BDSG sind:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Personenbezogene Daten dürfen nur auf rechtmäßige Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden.
- Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.
- Datenminimierung: Es dürfen nur solche Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
- Richtigkeit: Es ist sicherzustellen, dass die Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind.
- Speicherbegrenzung: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke der Verarbeitung notwendig ist.
- Integrität und Vertraulichkeit: Es muss gewährleistet sein, dass die Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung geschützt sind.
Rechte der Betroffenen
Das BDSG und die DSGVO gewähren den Betroffenen umfassende Rechte, um die Kontrolle über ihre Daten zu behalten:
- Auskunftsrecht: Betroffene haben das Recht zu erfahren, welche Daten über sie verarbeitet werden.
- Recht auf Berichtigung: Unrichtige oder unvollständige Daten müssen auf Antrag des Betroffenen berichtigt werden.
- Recht auf Löschung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene die Löschung ihrer Daten verlangen (Recht auf Vergessenwerden).
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Betroffene können unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Betroffene haben das Recht, ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen übertragen zu lassen.
Durchsetzung und Sanktionen
Die Einhaltung des BDSG wird durch unabhängige Datenschutzbehörden überwacht. Verstöße gegen das BDSG und die DSGVO können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Diese Sanktionen sollen abschreckend wirken und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherstellen.
Weiterführende Links
- Bundesministerium des Innern und für Heimat: Bundesdatenschutzgesetz
- Europäische Kommission: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Quellen
- Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bundesdatenschutzgesetz. Online verfügbar.
- Europäische Kommission. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Online verfügbar.