Verleumdung

Aus Social-Media-ABC
Version vom 25. Januar 2011, 11:52 Uhr von DieGoerelebt (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Verleumdung ist eine strafbare Handlung nach § 187 StGB. Kern der Handlung ist, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl e…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Verleumdung ist eine strafbare Handlung nach § 187 StGB. Kern der Handlung ist, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind.

Weblinks