Preisangabenverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Dieses Gesetz bestimmt, dass, wenn gegenüber Verbrauchern mit Endpreisen geworben wird, diese Preisangaben alle wesentlichen Bestandteile enthalten müssen (z. B. Mehrwertsteuer und Versandkosten). Das Gesetz dient damit dem Verbraucherschutz.
Die '''Preisangabenverordnung''' (PAngV) - früher Preisauszeichnungsverordnung - ist eine Bundesverordnung, die bestimmt, dass, wenn gegenüber Verbrauchern mit Endpreisen geworben wird, diese Preisangaben alle wesentlichen Bestandteile enthalten müssen (z. B. Mehrwertsteuer und Versandkosten). Das Gesetz dient damit dem Verbraucherschutz.


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Aktuelle Version vom 26. Januar 2011, 13:41 Uhr

Die Preisangabenverordnung (PAngV) - früher Preisauszeichnungsverordnung - ist eine Bundesverordnung, die bestimmt, dass, wenn gegenüber Verbrauchern mit Endpreisen geworben wird, diese Preisangaben alle wesentlichen Bestandteile enthalten müssen (z. B. Mehrwertsteuer und Versandkosten). Das Gesetz dient damit dem Verbraucherschutz.

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