Black List: Unterschied zwischen den Versionen

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Am Ende des [[UWG]] findet sich eine so genannte „Schwarze Liste“ (Blacklist). In dieser werden 30 Verhaltensweisen aufgelistet, die immer als unlauter einzustufen sind. Dieses Verhalten ist nach der Liste per se unlauter. Damit muss das [[UWG]] nicht mehr durch die Gerichte interpretiert werden, wenn einer der 30 Fälle betroffen ist.
Am Ende des [[UWG]] (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) findet sich eine so genannte „Schwarze Liste“ (Blacklist). In dieser werden 30 Verhaltensweisen aufgelistet, die immer als unlauter einzustufen sind. Dieses Verhalten ist nach der Liste per se unlauter. Damit muss das [[UWG]] nicht mehr durch die Gerichte interpretiert werden, wenn einer der 30 Fälle betroffen ist.


== Weblinks ==
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Aktuelle Version vom 21. Juni 2018, 08:36 Uhr

Am Ende des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) findet sich eine so genannte „Schwarze Liste“ (Blacklist). In dieser werden 30 Verhaltensweisen aufgelistet, die immer als unlauter einzustufen sind. Dieses Verhalten ist nach der Liste per se unlauter. Damit muss das UWG nicht mehr durch die Gerichte interpretiert werden, wenn einer der 30 Fälle betroffen ist.

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