Klarnamendebatte
Die Klarnamendebatte
Nicht erst seit Google+ verlangt das Unternehmen „Google“ von jedem User die Angabe seines richtigen, bürgerlichen Namens. Bei anderen Google-Diensten waren Fantasienamen und Pseudonyme bisher erlaubt, bei dem sozialen Netzwerk Google+ hingegen, wird dort kein Pseudonym geduldet und die betroffenen Profile gesperrt oder sogar gelöscht. Dies hat natürlich wirtschaftliche Hintergründe: ein Profil mit Pseudonym ist nicht annähernd so wertvoll, wie ein Profil mit vollständigem Namen, zu dem alle gesammelten Daten zugeordnet werden können.
Nachdem im Sommer 2011 große öffentliche Diskussionen über die Klarnamendebatte stattfanden, greifen auch deutsche Medien die „Klarnamendebatte“ immer wieder auf.
Ein Vorzug, den die Angabe des bürgerlichen Namens mit sich bringt, ist der respektvolle Umgang miteinander. Unter einem Pseudonym wird oft gepöbelt und beleidigt. Dieses Verhalten könnte damit gebremst werden.
Kritik
Alles, was man im Internet unter seinem bürgerlichen Namen tut oder auf welchen Seiten man sich bewegt, wird gespeichert. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist allerdings klar geregelt, dass das Erheben, Verbreiten und Nutzen personenbezogener Daten nur zulässig ist, wenn es das Gesetz vorgibt oder die betroffene Person eingewilligt hat (BDSG §4 (1)).
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
„Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat“ (BDSG §4 (1)).
Weblinks
Artikel in der Süddeutschen Zeitung zur Klarnamendebatte [1]
Artikel im Tagesspiegel zur Klarnamendebatte [2]
Datenschutz [3]
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)[4]