Markenrecht

Aus Social-Media-ABC
Version vom 24. Januar 2011, 17:51 Uhr von DieGoerelebt (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Es dient dem Schutz von Namen und Logos von Unternehmen und Produkten. Das Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Kern des Markenrechts ist das Mar…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Es dient dem Schutz von Namen und Logos von Unternehmen und Produkten. Das Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Kern des Markenrechts ist das Markengesetz (MarkenG).

Weblinks