Impressum
Der Begriff:
Das Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe. Es wird auch Anbieterkennzeichnung genannt.
Entstehung:
Seit 1997 besteht für Webseiten die Impressumpflicht, die im Telemediengesetz (TMG) §5 und dem Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) §§55 zum Ausdruck kommt.
Das Fehlen gilt als Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 16 TMG
verpflichtend für...
Grundsätzlich ist es eine Pflichtangabe für alle Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Freelancer, die Ihre Dienstleistungen, Waren oder Projekte im Internet anbieten oder für diese werben. Das Impressum muss auf allen zur Werbung im Internet genutzten Medien angegeben werden. Auf der Homepage, in Blogs und den Social Media Plattformen wie beispielsweise bei Facebook oder Google+.
Pflichtangaben im Impressum:
Name der Firma, der verantwortlichen Person Inhaber, Besitzer usw. komplette Anschrift der Firma komplette Kontaktdaten wie Telefon, Fax, Mail usw. (diese Kanäle müssen tatsächlich für jeden erreichbar sein - keine ungültigen Angaben) Steuer-ID
Auswirkungen eines fehlenden Impressum
Das Fehlen des Impressums kann zu Abmahnungen und hohen Strafen führen. Es kann von Mitbewerbern / Konkurrenten zur Abmahnung gebracht werden, weil diese darin ggf. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sehen. Darunter fallen ebenso unvollständige oder fehlerhafte Informationen.
weiterführende Informationen
Die Seite mit dem Impressum wird sehr häufig auch zu weiteren nicht weniger wichtigen Angaben genutzt. Zum Beispiel: Inhalte auf der Webseite Herkunft von Texten Herkunft von Bildern Informationen und Rechtsbelehrungen zu Verlinkungen und deren Inhalten Datenschutz genutzte Analytikfunktionen (Beispiel Google Analytik)
--Ramona (Diskussion) 11:45, 13. Sep. 2014 (CEST)
Weblinks
"Impressumspflicht erklärt!" Dr. Stephan Ott (linksandlaw.info)
FAQ zur Impressumspflicht (linksandlaw.info)
Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesministeriums der Justiz
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/
http://www.impressum-recht.de/abmahnung-bei-verstoss-gegen-impressum-pflicht.html