YouTube

Aus Social-Media-ABC
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YouTube ist ein Videoportal im Internet und wurde im Februar 2005 von drei ehemaligen PayPal-Mitarbeitern gegründet. User können kostenlos Video-Clips ansehen und auch hochladen.

YouTube-Kanal - ALTES Design

Jeder YouTube User hat einen eigenen YouTube-Kanal, auf dem seine bisher hochgeladenen öffentlichen Video-Clips und persönliche öffentliche Playlists ersichtlich sind. Durch sogenannte Module kann der User seinen Kanal individuell gestalten und z.B. Informationen zu seinem realen Namen, Alter, Beitrittsdatum usw. bekannt geben. Zusätzlich lässt sich ein YouTube-Kanal auch individuell gestalten, indem man Hintergrundbilder einfügen, Schriften und Farben ändern oder auch Kanalkommentare zulassen kann. User können Kanäle abonnieren und werden dann künftig informiert wenn neue Video-Clips auf den jeweiligen Kanälen online gestellt werden.

Vor kurzem hat YouTube ein neues Kanal-Design vorgestellt:

YouTube-Kanal - NEUES Design

Das neue Design unterscheidet sich von dem alten vor allem darin, dass es keine Module mehr gibt die hinzugefügt oder entfernt werden können. Dafür gibt es jetzt sogenannte Tabs.

Pflicht-Tabs sind die Tabs „Feed“ und „Videos“:

  • Im Tab „Feed“ kann der Eigentümer des Kanals ein sogenanntes Bulletin posten, außerdem erscheinen hier die Kommentare anderer User (wenn dies der Eigentümer des Kanals freigegeben hat).
  • Im Tab „Videos“ erscheinen alle bisher hochgeladenen öffentlichen Videos.

Der Tab „Angesagt“ ist kein Pflicht-Tab, er kann aktiviert und deaktiviert werden. In diesem Tab wählt man aus den vier verschiedenen Designs "Videokünstler", "Blogger", "Produzenten" oder "Alles" eines aus.

YouTube & das GEMA-Problem

Die GEMA vertritt in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Musikwerken. Da Videos gerne mit Musik unterlegt werden ergibt sich zwangsläufig ein Reibungspunkt zwischen YouTube und der GEMA. Nachdem im Jahr 2009 ein vorläufiger Vertrag ausgelaufen war, konnten sich die Parteien auf keine Nachfolgeregelung einigen. Ende 2010 reichte die GEMA dann Klage ein um YouTube zum löschen oder sperren bestimmter Videos zu zwingen. Der Eilantrag wurde abgelehnt, das Landgericht Hamburg ließ aber erkennen, dass Unterlassungsansprüche in Frage kommen. Seitdem sperrt YouTube automatisch betroffene Videos und blendet diesen Hinweisein. Die GEMAsetzt dem entgegen, dass die Videos von YouTube und nicht von der GEMA gelöscht werden und außerdem die Videos gezeigt werden könnten, wenn YouTube den strittigen Teil der Vergütung hinterlegt (Juli 2011). YouTube - vertreten durch Google hält dem entgegen, dass diese Regelung nur für Inhalteanbieter gelte, die Plattform YouTube dies aber nicht sei.

Ausbaden muss den Streit der User, da er Videos nicht sehen kann oder aufwändig produzierte Videos nach dem Upload wieder gesperrt werden.

Weblinks