Preisangabenverordnung

Aus Social-Media-ABC
Version vom 26. Januar 2011, 12:41 Uhr von DieGoerelebt (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Preisangabenverordnung (PAngV) - früher Preisauszeichnungsverordnung - ist eine Bundesverordnung, die bestimmt, dass, wenn gegenüber Verbrauchern mit Endpreisen geworben wird, diese Preisangaben alle wesentlichen Bestandteile enthalten müssen (z. B. Mehrwertsteuer und Versandkosten). Das Gesetz dient damit dem Verbraucherschutz.

Weblinks