Zwei-Klick-Regel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Social-Media-ABC
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Diese Regel steht im Zusammenhang mit dem Impressum z. B. auf Webseiten. Demnach darf auf einer Webseite das Impressum nicht weiter als zwei Klicks entfer…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 25. Januar 2011, 11:56 Uhr

Diese Regel steht im Zusammenhang mit dem Impressum z. B. auf Webseiten. Demnach darf auf einer Webseite das Impressum nicht weiter als zwei Klicks entfernt sein.

Weblinks