Verleumdung: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 25. Januar 2011, 11:52 Uhr

Die Verleumdung ist eine strafbare Handlung nach § 187 StGB. Kern der Handlung ist, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind.

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