Datenschutzerklärung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Social-Media-ABC
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Datenschutzerklärung (auch Datenschutzhinweis genannt) klärt den Besucher einer Website darüber auf, welche Daten der Webseitenbetreiber während der Nutzu…“)
 
(Ergänzungen zur Datenschutzerklärung unter Berücksichtigung der DS-GVO nach dem 28.05.2018)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Die Datenschutzerklärung (auch Datenschutzhinweis genannt) klärt den Besucher einer Website darüber auf, welche Daten der Webseitenbetreiber während der Nutzung der Seite sammelt. Soweit bestimmte personenbezogene Daten erhoben und ggf. weitergegeben werden, ist eine Dateneinwilligung erforderlich, die vom Nutzer der Seite bestätigt werden muss.
Die Datenschutzerklärung (auch Datenschutzhinweis genannt) klärt den Besucher einer Website darüber auf, welche Daten der Webseitenbetreiber während der Nutzung der Seite sammelt.  
 
Am 28.05.2018 ist die [[Datenschutz-Grundverordnung|EU-DS-GVO]] in Kraft getreten. Seitdem muss jeder Webseitenbetreiber eine sehr detaillierte Datenschutzerklärung auf seiner Internetseite bereitstellen.
 
Da diese Texte komplex und rechtlich diffizil sind, gibt es die Möglichkeit Datenschutz-Generatoren zu nutzen. Die Beantwortung eines Fragenkatalogs, der alle relevanten Aspekte abdeckt und die entsprechenden Textbausteine zusammenstellt, erzeugt die zur Webseite passende Datenschutzerklärung.
 
Neue Gerichtsurteile werden in den gängigen Generatoren berücksichtigt und ergänzt.
 
Jeder Webseitenbetreiber sollte regelmäßig überprüfen, ob eine neuere Fassung seiner Datenschutzerklärung erstellt werden muss.
 
Die EU-DS-GVO versteht unter personenbezogenen Daten folgendes:
 
* Name
* Anschrift
* E-Mail-Adresse
* Geburtstag
* Bankverbindungen
* Standortdaten
* IP-Adresse
* Cookies
 
Somit erhebt jede Webseite personenbezogene Daten.
 
Der Nutzer muss informiert werden, welche Daten gesammelt, wie diese genutzt und an Dritte weitergegeben werden. Auch über den Einsatz von Analysetools (wie z.B. Google Analytics) muss der Nutzer umfassend aufgeklärt werden.
 
In der Datenschutzklärung muss beschrieben werden, welche Maßnahmen der Betreiber ergreift, um die Privatsphäre des Nutzers zu gewährleisten.
 
Eine unvollständige und fehlerhafte Datenschutzerklärung kann zur Abmahnung führen und sehr hohe Bußgelder können verhängt werden.
 
Da personenbezogene Daten erhoben und ggf. weitergegeben werden, ist eine Dateneinwilligung erforderlich, die vom Nutzer der Seite bestätigt werden muss.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
- Wikipedia-Eintrag zur Datenschutzerklärung [https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzerkl%C3%A4rung <nowiki>[1]</nowiki>]
- Beispiel für einen Datenschutz-Generator [https://datenschutz-generator.de/ <nowiki>[2]</nowiki>]

Aktuelle Version vom 29. Januar 2020, 16:51 Uhr

Die Datenschutzerklärung (auch Datenschutzhinweis genannt) klärt den Besucher einer Website darüber auf, welche Daten der Webseitenbetreiber während der Nutzung der Seite sammelt.

Am 28.05.2018 ist die EU-DS-GVO in Kraft getreten. Seitdem muss jeder Webseitenbetreiber eine sehr detaillierte Datenschutzerklärung auf seiner Internetseite bereitstellen.

Da diese Texte komplex und rechtlich diffizil sind, gibt es die Möglichkeit Datenschutz-Generatoren zu nutzen. Die Beantwortung eines Fragenkatalogs, der alle relevanten Aspekte abdeckt und die entsprechenden Textbausteine zusammenstellt, erzeugt die zur Webseite passende Datenschutzerklärung.

Neue Gerichtsurteile werden in den gängigen Generatoren berücksichtigt und ergänzt.

Jeder Webseitenbetreiber sollte regelmäßig überprüfen, ob eine neuere Fassung seiner Datenschutzerklärung erstellt werden muss.

Die EU-DS-GVO versteht unter personenbezogenen Daten folgendes:

  • Name
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Geburtstag
  • Bankverbindungen
  • Standortdaten
  • IP-Adresse
  • Cookies

Somit erhebt jede Webseite personenbezogene Daten.

Der Nutzer muss informiert werden, welche Daten gesammelt, wie diese genutzt und an Dritte weitergegeben werden. Auch über den Einsatz von Analysetools (wie z.B. Google Analytics) muss der Nutzer umfassend aufgeklärt werden.

In der Datenschutzklärung muss beschrieben werden, welche Maßnahmen der Betreiber ergreift, um die Privatsphäre des Nutzers zu gewährleisten.

Eine unvollständige und fehlerhafte Datenschutzerklärung kann zur Abmahnung führen und sehr hohe Bußgelder können verhängt werden.

Da personenbezogene Daten erhoben und ggf. weitergegeben werden, ist eine Dateneinwilligung erforderlich, die vom Nutzer der Seite bestätigt werden muss.

Weblinks

- Wikipedia-Eintrag zur Datenschutzerklärung [1]

- Beispiel für einen Datenschutz-Generator [2]