Bildmarke: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Bildmarke ist das eigentliche Logo oder Zeichen eines Unternehmens und kann auch durch eine Wortmarke ergänzt werden. | |||
Den Markenschutz erhalten Bildmarken beim DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt. | |||
== Voraussetzungen == | |||
Um als Bildmarke rechtlich geschützt zu sein, muss das Logo bestimmte Kriterien erfüllen. So können beispielsweise Bilder, einzelne Elemente oder auch Abbildungen geschützt werden, allerdings keine Wörter oder einzelne Buchstaben/Ziffern. | |||
Als Bildmarke eignen sich zum Beispiel typische Merkmale einer Ware oder Dienstleitung, nicht aber einfache geometrische Formen, da diese nicht als unterscheidungskräftige Merkmale gelten. Auch direkte Abbildungen einer Ware oder Dienstleitung (z. B. Foto eines Teddybären) eignen sich nicht als Bildmarke. | |||
Auch bestimmte Farbtöne können im Zusammenhang mit dem Logo geschützt werden (zum Beispiel der Blauton im Logo der Allianz-Versicherung). | |||
== Beispiele == | |||
Bekannte Beispiele einer Bildmarke sind die Logos folgender Firmen: | |||
'''Apple''' (der angebissene Apfel), | |||
'''Haribo''' (das gelbe Gummibärchen), | |||
'''Nike''' (der Haken), | |||
'''Playboy''' (das Häschen), | |||
oder '''Twitter''' (das Vögelchen). | |||
'''Automarken:''' Auch auf vielen Autos ist die Bildmarke ein Erkennungszeichen für den Hersteller, beispielsweise bei Opel, Renault, Audi, etc. | |||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
[http://www.dpma.de/marke/markenschutz/ DPMA Markenschutz]<br> | |||
[https://www.plueschke.de/unterschied-wortmarke-vs-wort-bildmarke-im-vergleich/ Unterschied Bildmarke und Wortmarke] |
Version vom 24. Februar 2015, 16:16 Uhr
Ein Begriff aus dem Markenrecht. Neben Markennamen (z. B. Coca Cola) können auch Logos markenrechtlich geschützt werden (z. B. Mercedes-Stern).
Eine Bildmarke ist das eigentliche Logo oder Zeichen eines Unternehmens und kann auch durch eine Wortmarke ergänzt werden. Den Markenschutz erhalten Bildmarken beim DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt.
Voraussetzungen
Um als Bildmarke rechtlich geschützt zu sein, muss das Logo bestimmte Kriterien erfüllen. So können beispielsweise Bilder, einzelne Elemente oder auch Abbildungen geschützt werden, allerdings keine Wörter oder einzelne Buchstaben/Ziffern.
Als Bildmarke eignen sich zum Beispiel typische Merkmale einer Ware oder Dienstleitung, nicht aber einfache geometrische Formen, da diese nicht als unterscheidungskräftige Merkmale gelten. Auch direkte Abbildungen einer Ware oder Dienstleitung (z. B. Foto eines Teddybären) eignen sich nicht als Bildmarke.
Auch bestimmte Farbtöne können im Zusammenhang mit dem Logo geschützt werden (zum Beispiel der Blauton im Logo der Allianz-Versicherung).
Beispiele
Bekannte Beispiele einer Bildmarke sind die Logos folgender Firmen:
Apple (der angebissene Apfel), Haribo (das gelbe Gummibärchen), Nike (der Haken), Playboy (das Häschen), oder Twitter (das Vögelchen).
Automarken: Auch auf vielen Autos ist die Bildmarke ein Erkennungszeichen für den Hersteller, beispielsweise bei Opel, Renault, Audi, etc.