Netzneutralität: Unterschied zwischen den Versionen
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Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich folgende Definition des Begriffs: "Unter Netzneutralität versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen."[http://www.bundestag.de] | Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich folgende Definition des Begriffs: "Unter Netzneutralität versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen."[http://www.bundestag.de] Das bedeutet, dass Daten unabhängig von ihrer Größe und ihrem Inhalt im Internet gleich bzw. wertneutral zu behandeln sind. | ||
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Ende April 2013 hat der Netzbetreiber [[Telekom|Deutsche Telekom]] angekündigt, ab 2016 das Datenvolumen seiner [[Flatrate]]-Tarife ab einer bestimmten Menge zu drosseln. Ausgenommen werden soll davon das hauseigene Entertain-Paket, mit dem Fernseh-Inhalte über das Internet angeboten werden. Kritiker sehen darin einen Angriff auf das Prinzip der Netzneutralität. Die Initiative [[Pro Netzneutralität]] fordert daher eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität in Deutschland, wie das bereits in anderen Ländern, so zum Beispiel in den Niederlanden, geschehen ist. [http://www.pro-netzneutralität.de] | |||
== Weblinks == | |||
* http://www.bundestag.de | |||
* http://www.pro-netzneutralitaet.de | |||
== Weiterführende Informationen == | |||
Petitionsblog: http://drosselkom.tumblr.com/ |
Aktuelle Version vom 17. Mai 2013, 12:07 Uhr
Definition
Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich folgende Definition des Begriffs: "Unter Netzneutralität versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen."[1] Das bedeutet, dass Daten unabhängig von ihrer Größe und ihrem Inhalt im Internet gleich bzw. wertneutral zu behandeln sind.
Aktuelle Diskussion
Ende April 2013 hat der Netzbetreiber Deutsche Telekom angekündigt, ab 2016 das Datenvolumen seiner Flatrate-Tarife ab einer bestimmten Menge zu drosseln. Ausgenommen werden soll davon das hauseigene Entertain-Paket, mit dem Fernseh-Inhalte über das Internet angeboten werden. Kritiker sehen darin einen Angriff auf das Prinzip der Netzneutralität. Die Initiative Pro Netzneutralität fordert daher eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität in Deutschland, wie das bereits in anderen Ländern, so zum Beispiel in den Niederlanden, geschehen ist. [2]
Weblinks
Weiterführende Informationen
Petitionsblog: http://drosselkom.tumblr.com/