Impressum: Unterschied zwischen den Versionen

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== verpflichtend für.... ==
== verpflichtend für... ==


Grundsätzlich ist es eine Pflichtangabe für alle Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Freelancer, die Ihre Dienstleistungen, Waren oder Projekte im Internet anbieten oder für diese werben.  
Grundsätzlich ist es eine Pflichtangabe für alle Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Freelancer, die Ihre Dienstleistungen, Waren oder Projekte im Internet anbieten oder für diese werben.  
Jeder, ob Verbraucher oder Mitbewerber können sich so sehr schnell einen Überblick über den Anbieter verschaffen.
Das Impressum muss auf allen zur Werbung im Internet genutzten Medien angegeben werden. Auf der Homepage, in Blogs und den Social Media Plattformen wie beispielsweise bei Facebook oder Google+.
Das Impressum muss auf allen zur Werbung im Internet genutzten Medien angegeben werden. Auf der Homepage, in Blogs und den Social Media Plattformen wie beispielsweise bei Facebook oder Google+.


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komplette Anschrift der Firma
komplette Anschrift der Firma
komplette Kontaktdaten wie Telefon, Fax, Mail usw. (diese Kanäle müssen tatsächlich für jeden erreichbar sein - keine ungültigen Angaben)
komplette Kontaktdaten wie Telefon, Fax, Mail usw. (diese Kanäle müssen tatsächlich für jeden erreichbar sein - keine ungültigen Angaben)
Steuer-ID  
Steuer-ID
 
 
Dieser Impressumgenerator wird von der "Deutschen Anwaltshotline" angeboten und führt Schritt für Schritt zum eigenem Impressum. Beim Erstellen werden alle rechtlich relevanten Daten abgefragt.


== Auswirkungen eines fehlenden Impressum ==
== Auswirkungen eines fehlenden Impressum ==


Das Fehlen des Impressums kann zu [[Abmahnungen]] und hohen Strafen führen.
Das Fehlen des Impressums kann zu [[Abmahnungen]] und hohen Strafen führen.
Es kann von Mitbewerbern / Konkurrenten zur Abmahnung gebracht werden, weil diese Ihnen ggf. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorwerfen.
Es kann von Mitbewerbern / Konkurrenten zur Abmahnung gebracht werden, weil diese darin ggf. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sehen.
Darunter fallen ebenso unvollständige oder fehlerhafte Informationen.
Darunter fallen ebenso unvollständige oder fehlerhafte Informationen.


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Die Seite mit dem Impressum wird sehr häufig auch zu weiteren nicht weniger wichtigen Angaben genutzt.  
Die Seite mit dem Impressum wird sehr häufig auch zu weiteren nicht weniger wichtigen Angaben genutzt.  
Zum Beispiel:
Zum Beispiel:
Inhalte auf der Webseite
Inhalte auf der Webseite
Herkunft von Texten
Herkunft von Texten
Herkunft von Bildern
Herkunft von Bildern
Informationen und Rechtsbelehrungen zu Verlinkungen und deren Inhalten
Informationen und Rechtsbelehrungen zu Verlinkungen und deren Inhalten
Datenschutz
Datenschutz
genutzte Analytikfunktionen (Beispiel Google Analytik)
genutzte Analytikfunktionen (Beispiel Google Analytik)



Aktuelle Version vom 19. September 2014, 04:34 Uhr

Der Begriff:

Das Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe. Es wird auch Anbieterkennzeichnung genannt.


Entstehung:

Seit 1997 besteht für Webseiten die Impressumpflicht, die im Telemediengesetz (TMG) §5 und dem Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) §§55 zum Ausdruck kommt.

Das Fehlen gilt als Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 16 TMG


verpflichtend für...

Grundsätzlich ist es eine Pflichtangabe für alle Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Freelancer, die Ihre Dienstleistungen, Waren oder Projekte im Internet anbieten oder für diese werben. Das Impressum muss auf allen zur Werbung im Internet genutzten Medien angegeben werden. Auf der Homepage, in Blogs und den Social Media Plattformen wie beispielsweise bei Facebook oder Google+.

Pflichtangaben im Impressum:

Name der Firma, der verantwortlichen Person Inhaber, Besitzer usw. komplette Anschrift der Firma komplette Kontaktdaten wie Telefon, Fax, Mail usw. (diese Kanäle müssen tatsächlich für jeden erreichbar sein - keine ungültigen Angaben) Steuer-ID

Auswirkungen eines fehlenden Impressum

Das Fehlen des Impressums kann zu Abmahnungen und hohen Strafen führen. Es kann von Mitbewerbern / Konkurrenten zur Abmahnung gebracht werden, weil diese darin ggf. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sehen. Darunter fallen ebenso unvollständige oder fehlerhafte Informationen.

weiterführende Informationen

Die Seite mit dem Impressum wird sehr häufig auch zu weiteren nicht weniger wichtigen Angaben genutzt. Zum Beispiel:

Inhalte auf der Webseite

Herkunft von Texten

Herkunft von Bildern

Informationen und Rechtsbelehrungen zu Verlinkungen und deren Inhalten

Datenschutz

genutzte Analytikfunktionen (Beispiel Google Analytik)


--Ramona (Diskussion) 11:45, 13. Sep. 2014 (CEST)

Weblinks

"Impressumspflicht erklärt!" Dr. Stephan Ott (linksandlaw.info)

FAQ zur Impressumspflicht (linksandlaw.info)

Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesministeriums der Justiz

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/

http://www.impressum-recht.de/abmahnung-bei-verstoss-gegen-impressum-pflicht.html

http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/aussenauftritt/website-impressum/impressumgenerator/