Netzneutralität

Aus Social-Media-ABC
Version vom 5. Mai 2013, 15:16 Uhr von Achim Nixdorf (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ == Definition == Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages definiert den Begriff Netzneutralität wie folgt: "Der Begriff Netzneutralität bezeichnet die n…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Definition

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages definiert den Begriff Netzneutralität wie folgt: "Der Begriff Netzneutralität bezeichnet die neutrale Übermittlung von Daten im Internet, das bedeutet eine gleichberechtigte Übertragung aller Datenpakete unabhängig davon, woher diese stammen, welchen Inhalt sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.“