Klarname

Aus Social-Media-ABC
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Definition:

Der Klarname oder real name versteht man den bürgerlichen Namen einer Person, den er für seine Rechtsgeschäfte nutzen kann. Der bürgerliche Namen ist der Name, der jedem Menschen kraft Gesetzes anhaftet. Er setzt sich nach deutschem Recht stets aus mindestens einem Vornamen sowie dem Familiennamen zusammen.

Das Gegenteil von Klarname ist der Deckname oder nick name und bezeichnet im Allgemeinen den Namen, den ein Nutzer eines Onlineangebotes wie zum Beispiel eines Forums oder einer Internetplattform nutzt, um an Diskussionen teil zu nehmen.

Bedeutung des Klarnamens für Social Networks:

Die meisten Social Networks legen mittlerweile darauf Wert, dass sich ihre Nutzer mit ihrem bürgerlichen Namen registrieren. Facebook weist in seinen Namenstandards ausdrücklich darauf hin, dass nur „echte Namen“ verwendet werden dürfen. Auch bei einer Registrierung bei Google ist es erforderlich, seinen Vor- und Nachnamen anzugeben . Seit Anfang Januar 2012 ist es nun für Nutzer von Google+ auch möglich, ein Pseudonym zu führen, wenn Google+ auch den Klarnamen des Nutzers kennt .

Kritik:

Laut eigenen Angaben wollte Google die Klarnamenpflicht, damit ein „echtes“ Netzwerk aus real erkennbaren Menschen entstünde und dadurch reale Beziehungen aufgebaut würden.

Diese Aussage wird jedoch kritisch gesehen, da sowohl Facebook als auch Google, die Klarnamen zur Distribution ihrer Anzeigen benötigen und damit wohl ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodell personalisierter Werbung darstellen.