Klarname

Aus Social-Media-ABC
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Unter "Klarname" versteht man den realen Namen einer Person. Im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken ist der Begriff von Interesse, da die Anbieter der Netze Wert darauf legen, dass ihre Mitglieder unter einem Klarnamen registriert sind bzw. den Netzanbietern der Klarname des Nutzers vorliegt. Unter Datenschützern und Web-2.0.-Experten haben diese Vorgaben für Kritik gesorgt. Auch die deutsche Justizministerin übte Kritik an der Vorgabe der sozialen Netzwerke. Google+ hat die Vorgabe, Klarnamen zu verwenden, inzwischen dahingehend eingeschränkt, dass Mitglieder innerhalb des Netzwerkes auch ein Pseudonym führen dürfen. Allerdings muss Google+ dazu der Klarname des Pseudonymführenden bekannt sein (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/google-google-erlaubt-spitznamen-aber-nur-gepruefte-a-811026.html)[1].

Kritiker monieren daran, dass dies weniger aus Gründen der Wahrhaftigkeit der Kontakte der Nutzer untereinander wertvoll und erwünscht sei, sondern eher aus wirtschaftlichen Gründen. Nur Nutzer, die mit ihrem vollen und wahren Namen in den sozialen Netzen auftreten, sind geeignete Adressen für Werbekunden.


Weiterführende Links:

Vorgaben der Netzanbieter:

Google+: http://support.google.com/plus/bin/answer.py?hl=de&answer=1228271

Facebook: http://de-de.facebook.com/legal/terms