Klarname

Aus Social-Media-ABC
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Unter "Klarname" versteht man den realen Namen einer Person, dessen Angabe in sozialen Netzen von den Betreibern gefordert wird. Google+ und Facebook weisen in ihren Nutzungsbedingungen explizit auf die Pflicht zum Führen des Klarnamens beim Registrieren hin (1.) Unter Datenschützern und Web-2.0.-Experten haben diese Vorgaben für rege Diskussionen gesorgt. Auch die deutsche Justizministerin übte Kritik an der Vorgabe der sozialen Netzwerke.

Kritiker monieren daran, dass dies weniger aus Gründen der Wahrhaftigkeit der Kontakte der Nutzer untereinander wertvoll und erwünscht sei, sondern eher aus wirtschaftlichen Gründen. Nur Nutzer, die mit ihrem vollen und wahren Namen in den sozialen Netzen auftreten, sind geeignete Adressen für Werbekunden.



http://support.google.com/plus/bin/answer.py?hl=de&answer=1228271

http://de-de.facebook.com/legal/terms