Einstweilige Verfügung

Aus Social-Media-ABC
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dabei handelt es sich um eine vorläufige gerichtliche Anordnung. Sie wird beantragt, wenn ein „normales“ Gerichtsverfahren zu lange dauern würde und es der Partei, die eine Rechtsverletzung geltend macht, nicht zugemutet werden kann, eine Gerichtsentscheidung bzw. den Ausgang eines Klageverfahrens abzuwarten. Sinn und Zweck der einstweiligen Verfügung ist es, dass die Rechtsverletzung sofort unterbunden wird und kein langwieriges Gerichtsverfahren abgewartet werden muss. Bis zur endgültigen Klärung eines Rechtsstreites muss neben der Einstweiligen Verfügung auch eine Klageschrift eingereicht werden.

Weblinks