Datenschutz

Aus Social-Media-ABC
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Datenschutz ist in Deutschland durch ein Gesetz, das Bundesdatenschutzgesetz, geregelt (BDSG). Es bezieht sich auf die informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz und regelt im Wesentlichen, dass der Bürger informiert ist, wann von wem für welche Zwecke seine personenbezogenen Daten erhoben oder weiterverarbeitet werden. Der Erhebung der persönlichen personenbezogenen Daten muss er zustimmen. Zudem dürfen die Daten nur zu dem Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden.

Vor allem in sozialen Netzwerken besteht die Gefahr, dass persönliche Daten missbraucht werden, so ist zum Beispiel Facebook schon des öfteren des Datenmissbrauchs beschuldigt worden. So wandte sich die damalige Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) 2011 mit einem Brief an die damalige US-Regierung, in dem sie auf den Missbrauch von Facebook aufmerksam machte. Facebook erhebe biometrische Daten mithilfe von Gesichtserkennungssoftware und verstoße gegen den Jugendschutz.(1)

Die internationale Studie von TNS Infratest Digital Life, die von Juli bis August 2011 72.000 Personen im Alter zwischen 16 und 65 Jahren aus 60 Ländern befragt hat, unterstreicht die Befürchtungen des Datenmissbrauchs insbesondere aus Sicht der deutschen Internetnutzer. Die Wahrung größtmöglicher Privatsphäre bei gleichzeitiger intensiver Nutzung von sozialen Medien scheint für die Deutschen im Vergleich zu anderen Nationen (wie zum Beispiel Dänemark, Thailand oder Vietnam) ein besonderer Zwiespalt zu sein.(2)

Die großen amerikanischen Netzwerke Facebook und Google+ unterliegen - anders als z.B. Xing - nicht den strengen deutschen bzw. europäischen Datenschutzrichtlinien(3). Die deutschen Internetnutzer müssen sich vor diesem Hintergrund selbständig um ihre Privatsphäreeinstellungen in sozialen Netzwerken und die Wahrung ihrer persönlichen Daten durch ein bewusstes Kommunikationsverhalten bemühen, solange es noch keine einheitlichen Richtlinien für den Datenschutz international bzw. global agierender Unternehmen gibt.

Es gibt derweil schon lange Initiativen, die sich für mehr Transparenz bei den erhobenen Daten einsetzen. Das Hackernetzwerk Chaos Computer Club fordert bereits seit 2010 die Einführung eines Datenbriefs.(4) Er würde Bürgerinnen und Bürgern Aufschluss geben, wer über sie welche Daten sammelt, speichert und verarbeitet. Firmen, Behörden und Institutionen, die Daten sammeln müssten von sich aus die Betroffenen einmal jährlich darüber informieren.(5) Das schließt nicht nur Daten ein, die Bürger freiwillig bei den entsprechenden Firmen oder Behörden angeben, sondern auch solche, die die Firmen, Behörden und Institutionen von anderen Datenquellen bekommen, einschließlich Profile, Scoring-Werte und Analysen, die beispielsweise Facebook betreibt, um Werbung zu personalisieren. Zur Bundestagswahl 2017 listete die Piratenpartei die Einführung des Datenbriefs in ihrem Wahlprogramm auf.(6)

Die Datenschutzgrundverordnung

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) am 25.Mai 2018 wurden die Datenschutzbestimmungen weiter verschärft. Ziel dieser Verordnung war es die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit zu vereinheitlichen. Insbesondere Unternehmen wie Facebook sind immer wieder mit Problemen bezüglich des Datenschutzes konfrontiert.

Neuerungen

Folgende, wesentliche Neuerungen ergeben sich aus der neuen Verordnung:

- Verbraucher müssen deutlich umfassender darüber informiert werden, welche Daten in welcher Form über sie gespeichert werden.

- Verbraucher erhalten das Recht auf „Vergessenwerden“. Datenverarbeiter müssen auf Anfrage alle personenbezogenen Daten löschen und dies belegen.

- Datenverarbeiter müssen deutlich strengere Datenschutzeinstellungen bei der Verarbeitung einhalten.

- Auf Anfrage müssen Datenverarbeiter Auskunft über alle gespeicherten Daten geben und diese auf Wunsch in einem gängigen Format anderen Unternehmen zur Verfügung stellen.(7)

Facebook und der Datenschutz

Da die Facebook-Plattform ursprünglich aus amerikanischem Hause stammt und hier kein Datenschutzrecht existiert, sind in der Vergangenheit häufig Probleme bezüglich des Datenschutzes aufgetreten. Einen Einblick in die Situation im APril 2019 finden sie hier. Marc Zuckerberg kündigte dort an, den Fecbook-Messenger sicherer zu gestalten und die Weitergabe von von Facebook erhobenen Daten an Entwickler einzuschränken. Im April 2020 hat die Bundesregierung die Auflagen für den Datenschutz bei sozialen Netzwerken erneut verschärft und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verändert. Nutzer sollen künftig besser geschützt werden, wenn sie beispielsweise in Chats oder durch Posts massiv bedroht oder attackiert werden. Nch einem Vorschlag künftig Facebook selbst für die Meldung von Post mit strafrechtlich bedenklichen Inhalten ans Bundeskriminalamt verantwortlich. Facebook darf Passwörter nur nach Anordnung durch einen Richter herausgeben, was nur beim Verdacht schwerer Straftaten erfolgen darf. Am 1. April hat das Bundeskabinett hat die Regeln für soziale Netzwerke erneut verschärft. Wie er Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder, kritisiert, werden dadurch jedoch unklare Rechtsbegriffe nicht ausgeräumt.

Weblinks

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/

http://winfwiki.wi-fom.de/index.php/Datenschutz_bei_Location_Based_Services

http://blog.spackeria.org/

https://www.tns-infratest.com/digital-centre/digital-life.asp?spidcontact=&Kontakt=

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/

https://www.tagesschau.de/ausland/facebook-aufsicht-103.html

https://dsgvo-gesetz.de/

Quellen