Freelancer

Aus Social-Media-ABC
Version vom 3. April 2024, 08:36 Uhr von MelinAmar (Diskussion | Beiträge) (→‎Wie wird man Freelancer)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Definition

Der Begriff „Freelancer“ kommt aus dem Englischen, heißt übersetzt so viel wie „freier Mitarbeiter“ und steht für freiberuflich tätige Personen. Das heißt, dass diese Person von einem Unternehmen Aufträge erhält und diese auf eigenständige Art abarbeitet. Ein Freelancer ist nicht in das Unternehmen eingegliedert oder weisungsgebunden.

Wobei ein Freelancer nicht direkt mit einem Freiberufler gleichzustellen ist. Ein Freiberufler ist die Sammelbezeichnung bestimmter Berufsgruppen, die nach dem Einkommensteuergesetz §18 EStG nicht gewerbescheinpflichtig sind. Zu den Berufsgruppen der "freien Berufe" gehören beispielsweise: Ärzte, Architekten, Psychologen, Rechtsanwälte, Notare, Journalisten oder Psychologen. Freelancer hingegen sind nicht an die Art der Tätigkeit gebunden und stehen aufgrund von verschiedenen Verträgen in einem Dienstverhältnis. Das bedeutet Freiberufler können als Freelancer arbeiten, jedoch muss ein Freelancer nicht gleich ein Freiberufler sein. [1]


Vergleich: Freelancer vs. Angestellter

Vorteile Freelancer

  • selbst für Einkommen verantwortlich, d. h. lukrative Aufträge annehmen und unrentable Aufträge verwerfen
  • keine persönliche Abhängigkeit zum Arbeitgeber, d. h. selbstbestimmtes Arbeiten durch flexible Arbeitszeiten und ortsunabhängiges (remote) Arbeiten
  • sein eigener Chef sein, d. h. keine Hierarchien oder Kontrollbefugnisse
  • kann durch seine Leistung und Fähigkeiten seinen Verdienst beeinflussen
  • kann alltägliche Dinge steuerlich geltend machen
  • ist in seinen Handlungen flexibel

Nachteile Freelancer

  • selbst für Einkommen verantwortlich, d. h. kein gesichertes, monatliches Gehalt
  • keine Aussicht auf Beförderung und somit Lohnerhöhung
  • Sozialbeiträge und Steuern werden nicht vom Arbeitgeber entrichtet
  • keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Urlaub
  • keine Absicherung durch Kündigungsschutz o. ä.

Fazit

Vorteile, wie für sein eigenes Einkommen verantwortlich zu sein, können auch zu Nachteilen werden, wenn einem das nötige Organisationstalent fehlt. Bei diesem Berufsbild gibt man etwas Sicherheit auf und bekommt dafür aber mehr Freiheiten.


Wie wird man Freelancer

Um als Freelancer eigenständig arbeiten zu können, ist es wichtig seine Tätigkeit anzumelden und ein Einzelunternehmen zu gründen. Die Schritte in Richtung selbstständiger Freelancer sind im folgenden Text näher beschrieben: [2] [3]

Anmeldung

Zuerst muss man sein Gewerbe bei den Ämtern anmelden. Hierbei wird aber wieder in Freiberufler und Gewerbetreibender unterschieden, je nach dem welche Tätigkeit ausgeübt wird. In beiden Fällen muss man sich erst einmal beim Finanzamt melden und einen amtlichen Fragebogen ausfüllen. Als Gewerbetreibender muss man sich zusätzlich noch beim zuständigen Gewerbeamt melden, als Freiberufler entfällt dieser Schritt. Nachdem diese Formalitäten geklärt sind, erhält man seine eigene Steuernummer. Des Weiteren kann es sinnvoll sein, sich vorher beim Arbeitsamt über Förderprogramme zu informieren.

Steuern

Bei der jährlichen Steuererklärung, die Pflicht für jeden selbstständigen Freelancer ist, unterscheidet man zwischen Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, wobei letzteres bei Kleinunternehmen meist entfällt. Wer damit erst mal überfordert ist, kann sich Hilfe beim Steuerberater suchen. Außerdem kann es sinnvoll sein, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Das erleichtert die Trennung der privaten und geschäftlichen Finanzen und somit ist es einfacher am Ende des Geschäftsjahres den Unternehmensgewinn zu berechnen.

Versicherungen

Als selbstständiger Freelancer hat man die Verantwortung sich selbst zu versichern. Je nach Art der Tätigkeit als Freelancer, können noch weitere versicherungstechnische Anmeldungen notwendig sein. In jedem Fall ist es sinnvoll sich mit seiner zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, denn als Selbstständiger ist man immer noch krankenversicherungspflichtig. In der Regel hat man dann die Wahl, sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern oder weiterhin bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu bleiben. Für Künstler und Publizisten (bspw. auch Webdesigner) ist eine Anmeldung bei der Künstlersozialkasse (KSK) Pflicht. Bei manchen Branchen kann eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (BG) auch für Freelancer verpflichtend sein, dazu kann man sich bei der DGUV erkundigen.

Wichtige, betriebliche Versicherungen sind die Vermögenshaftpflicht und die Betriebshaftpflicht. Ansonsten kann eine Rechtsschutzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung individuell sinnvoll sein. Auch das Thema Altersvorsorge sollte man auch Bedenken und bei Bedarf eine Rentenversicherung abschließen oder anderweitig vorsorgen. Welche Versicherungen sinnvoll für das eigene Gewerbe sind, sollte man sich vorher genau überlegen.

Aufträge finden

Um als Freelancer Aufträge zu finden ist es hilfreich gut aufgestellte Social-Media-Kanäle oder auch eine Website zu haben. Dort ist es wichtig seine eigenen Angebote zu präsentieren. Auch Referenzen und musterhafte Beispiele seiner Leistung können dort zur Schau gestellt werden. Man hat außerdem die Möglichkeit bei Networking Events teilzunehmen, um neue Kontakte zu knüpfen. Des Weiteren gibt es im Internet viele spezielle Freelancer-Portale, wie beispielsweise Fiverr oder FreelanerCamp, auf denen man sich anmelden und nach Jobs Ausschau halten kann.

Rechnungen

Nachdem man seine individuellen Preise als Freelancer festgelegt und seine Dienstleistungen erbracht hat, ist der nächste Schritt, dem Kunden eine Rechnung zu schreiben, um seine Arbeit auch vergütet zu bekommen. Hierbei gibt es vielerlei hilfreiche Programme, beispielsweise Lexoffice, sevDesk, Papierkram oder Buchhaltungsbutler um die Gängigsten zu nennen. Die meisten Freelancer arbeiten aber, gerade am Anfang, mit Excel. Wichtig hierbei ist, die Rechnung nach §14 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu schreiben.


Freelancer im Social Media Bereich

Immer mehr Unternehmen suchen sich Freelancer im Bereich Online-Marketing und digitales Marketing. So können Projektteams kurzfristig aufgestockt werden und Projekte mit externen Expertenwissen verstärkt werden. Freelancer im Social Media Bereich sind schnell verfügbar und können kurzfristig für spezifische Projekte beauftragt werden. Die Mitarbeiter des Unternehmens profitieren noch dazu von dem Wissensmanagement eines Freelancers, der im Social Web spezialisiert ist, und bekommen neue Ansätze und erweitertes Hintergrundwissen.


Quellen

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/freelancer-35475

https://www.twago.de/blog/angestellte-und-freelancer-im-wirtschaftlichen-vergleich/

https://www.soorce.de/freelancer-digital-marketing/