DSGVO

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Version vom 13. April 2021, 13:50 Uhr von NicoD. (Diskussion | Beiträge) ("DSGVO" ist die Abkürzung für Datenschutzgrundverordnung. Die Datenschutzgrundverordnung ist eine am 27. April 2016 von der Europäischen Union (EU) erlassene Verordnung zur Regelung der Datenschutzrechte innerhalb der EU.)
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"DSGVO" ist die Abkürzung für Datenschutzgrundverordnung.

Die Datenschutzgrundverordnung ist eine am 27. April 2016 von der Europäischen Union (EU) erlassene Verordnung zur Regelung der Datenschutzrechte innerhalb der EU. Sie ist folglich auch in Deutschland verbindlich und steht rechtskräftig sogar über dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der Bundesrepublik Deutschland.[1]

Ziel der DSGVO ist es, unterschiedlichen Standards der Mitgliedsstaaten in Bezug auf den Datenschutz entgegenzuwirken und eine vereinheitlichte Regelung und Rechtssicherheit zu schaffen. Darüberhinaus soll sie den Bürgern zu mehr Hoheit über ihre personenbezogenen Daten verhelfen.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die DSGVO von allen in der EU ansässigen Unternehmen verbindlich anzuwenden. Aber auch außereuropäische Unternehmen müssen sich an die DSGVO halten, sofern sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten oder eine Niederlassung innerhalb der EU haben.

Bei den personenbezogenen Daten handelt es sich um sensible Informationen, die auf eine identifizierbare Person zurückführbar sind (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen, Geburtsdatum, etc.).[2]