Twitter-Zensurmaßnahmen

Aus Social-Media-ABC
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Am 26. Januar 2012 kündigte der Microbloggingdienst Twitter an, dass es zu eventuellen Zensuren der Tweets kommen kann, wenn die darin enthaltenen Inhalte gegen in den jeweiligen Staaten geltenden Rechtswesen oder gesellschaftlichen Reglement verstießen. Jedoch können Nutzer mit einer IP-Adresse außerhalb des Landes, in dem der Tweet abgesetzt wurde, den Tweet trotzdem sehen. Twitter-Jurist Alex Macgillivray gab dazu folgende Stellungnahme, dass Twitter nach wie vor seine Vorgehensweise nicht ändern und die bisherige Meinungsfreiheit im Internet beibehalten wolle. „Twitter werde keine Inhalte filtern, bevor sie veröffentlicht werden, sondern nur auf Löschanfragen reagieren“.

Am 18. Oktober 2012 wurde zum ersten Mal ein kompletter Twitter-Account in einem Land blockiert. Dabei handelte es sich um das Twitter-Konto „@hannoverticker“, das von einer verbotenen Neonazi-Organisation betrieben wurde. Die Account-Sperrung ging nur in Deutschland in Kraft. Mit einer nicht deutschen IP-Adresse ist das Twitter-Konto immer noch auffindbar.


Weblinks:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.twitter-wenn-schon-zensur-dann-transparent.8982bde0-3565-4518-ba28-f563ed342969.html

https://www.sueddeutsche.de/digital/verbotene-organisation-im-netz-twitter-versteckt-deutsche-neonazi-propaganda-1.1499285

https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Twitter-sperrt-Konto-von-Besseres-Hannover