Unlauterer Wettbewerb
Darunter versteht man eine Handlung, die gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) verstößt.
1896 trat das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) erstmals in Kraft. Es umfasst die Richtlinien, die für das Miteinander auf dem Markt eingehalten werden müssen. Es soll die guten Sitten, sowie die Werte und Normen auf dem Markt bewahren. Unter unlauterem Wettbewerb versteht man z.B. Falschaussagen, die das Produkt oder Unternehmen betreffen, Falschaussagen zu Mitbewerben, rassistische oder geschlechtsfeindliche Aussagen aber auch irreführende Angaben bei Gewinnspielen, die zur Verwirrung beim Verbraucher führen können.
Ein gutes Beispiel für unlauteren Wettbewerb liefern sich seit einigen Jahren McDonalds und Burger King. Die beiden Mitbewerber versuchen den anderen durch grenzwertige Aussagen bei den Verbrauchern schlecht zu machen. Eine Aussage von Burger King, die besagte die größte Fast-Food-Kette auf dem Markt zu sein, war nach Betrachten der Zahlen eine eindeutige Falschaussage. Wenn man sich Statistiken anschaut, ist es nachweisbar, dass McDonalds fast doppelt so viele Filialen besitzt. Dies führt zu unlauterem Wettbewerb und kann nach dem UWG rechtlich abgemahnt werden.