Einstweilige Verfügung
Dabei handelt es sich um eine vorläufige gerichtliche Anordnung. Sie wird beantragt, wenn ein „normales“ Gerichtsverfahren zu lange dauern würde und es der Partei, die eine Rechtsverletzung geltend macht nicht zugemutet werden kann, eine Gerichtsentscheidung bzw. den Ausgang eines Klageverfahrens abzuwarten. Sinn und Zweck des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist es, dass die Rechtsverletzung sofort unterbunden wird und kein langwieriges Gerichtsverfahren abgewartet werden muss. Bis zur endgültigen Klärung eines Rechtsstreites ist es erforderlich, dass neben der Einstweiligen Verfügung auch eine Klageschrift eingereicht wird.
Beantragung einer Einstweiligen Verfügung
Eine einstweilige Verfügung muss zeitnah (je nach Rechtslage innerhalb von 1 bis 2 Monaten) beantragt werden, d.h. sobald man von der Rechtsverletzung erfahren hat. Hält man diese Frist nicht ein, kann man nur noch das länger dauernde Klageverfahren einleiten und muss die Rechtsverletzung bis zum gerichtlichen Entscheid erdulden. 1
Vorteile
- die Gegenseite wird i.d.R. nicht angehört
- das Verfahren dauert nur wenige Tage
Nachteil
- kein abschließendes Urteil
Verfahrenskosten
- 1/3 der Kosten einer Klageschrift
Weblinks
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