Netzneutralität: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Mai 2013, 14:48 Uhr
Definition
Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich folgende Definition des Begriffs: "Unter Netzneutralität versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen."[1] Das bedeutet, dass Daten unabhängig von ihrer Größe und ihrem Inhalt im Internet gleich bzw. wertneutral zu behandeln sind.
Aktuelle Diskussion
Ende April hat die Telekom angekündigt, ab 2016 das Datenvolumen bei Flatrate-Angeboten zu drosseln.
Weblinks
www.bundestag.de