Netzneutralität: Unterschied zwischen den Versionen
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Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich folgende Definition des Begriffs: "Unter Netzneutralität versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen."[http://www.bundestag.de] | Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich folgende Definition des Begriffs: "Unter Netzneutralität versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen."[http://www.bundestag.de] | ||
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Version vom 5. Mai 2013, 14:40 Uhr
Definition
Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich folgende Definition des Begriffs: "Unter Netzneutralität versteht man den Grundsatz, dass Netzbetreiber keinen Unterschied bei den Inhalten oder Anwendungen in ihren Netzen machen oder diese aufgrund eigener Interessen beschränken dürfen."[1]
Aktuelle Diskussion
Weblinks
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