GEMA: Unterschied zwischen den Versionen
K (Satzstellung und Rechtschreibung geringfügig korrigiert.) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[http://www.gema.de GEMA] ist die Abkürzung für die "Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Sie ist eine Verwertungsgesellschaft, und zwar die einzige in Deutschland zugelassene Gesellschaft zur Wahrung der Urheberrechte der Komponisten, | [http://www.gema.de GEMA] ist die Abkürzung für die "Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Sie ist eine Verwertungsgesellschaft, und zwar die einzige in Deutschland zugelassene Gesellschaft zur Wahrung der Urheberrechte der Komponisten, Textdichter und Verleger, die bei der [http://www.gema.de GEMA] Mitglied sind. Sie zieht Geld ein, wenn beispielsweise Musik im Radio gespielt wird und entlohnt die Urheber, also die Musiker, dafür. Das bedeutet konkret, dass für die öffentliche Aufführung von durch die [http://www.gema.de GEMA] urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken Lizenzvergütungen an die [http://www.gema.de GEMA]abgeführt werden müssen. Diese werden dann nach einem bestimmten Verteilerschlüssel an die Mitglieder ausschüttet. Rechtsgrundlage ist das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Zum Weiterlesen über [http://www.gema.de GEMA]-freie Musik bietet sich der folgende Wikipedia-Artikel an: [http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik Wikipedia/GEMA-freie Musik] | ||
== Weblinks == | == Weblinks == |
Version vom 2. August 2018, 12:55 Uhr
GEMA ist die Abkürzung für die "Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Sie ist eine Verwertungsgesellschaft, und zwar die einzige in Deutschland zugelassene Gesellschaft zur Wahrung der Urheberrechte der Komponisten, Textdichter und Verleger, die bei der GEMA Mitglied sind. Sie zieht Geld ein, wenn beispielsweise Musik im Radio gespielt wird und entlohnt die Urheber, also die Musiker, dafür. Das bedeutet konkret, dass für die öffentliche Aufführung von durch die GEMA urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken Lizenzvergütungen an die GEMAabgeführt werden müssen. Diese werden dann nach einem bestimmten Verteilerschlüssel an die Mitglieder ausschüttet. Rechtsgrundlage ist das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Zum Weiterlesen über GEMA-freie Musik bietet sich der folgende Wikipedia-Artikel an: Wikipedia/GEMA-freie Musik