Privatsphäre: Unterschied zwischen den Versionen
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Die öffentliche Kritik richtet sich nun gezielt gegen die Öffnung der Daten für alle Suchmaschinen. Konnte der Nutzer früher entscheiden, ob und von wem er über Facebook auffindbar ist, ist diese Wahlfreiheit nun nicht mehr gegeben. [http://www.spiegel.de/netzwelt/web/namenssuche-bei-facebook-privatsphaere-einstellungen-werden-simpler-a-872932.html] [http://www.blog-it-solutions.de/2013/facebook-privatsphaere-1/] | Die öffentliche Kritik richtet sich nun gezielt gegen die Öffnung der Daten für alle Suchmaschinen. Konnte der Nutzer früher entscheiden, ob und von wem er über Facebook auffindbar ist, ist diese Wahlfreiheit nun nicht mehr gegeben. [http://www.spiegel.de/netzwelt/web/namenssuche-bei-facebook-privatsphaere-einstellungen-werden-simpler-a-872932.html] [http://www.blog-it-solutions.de/2013/facebook-privatsphaere-1/] | ||
Aktuell erzielte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) [http://www.vzbv.de/<nowiki> Website des vzbv] vor dem Landgericht Berlin einen Erfolg gegen Facebook: Der Konzern muss künftig die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern, Nutzer dürfen zudem nicht mehr dazu gezwungen werden, ihre Klarnamen zu verwenden. Das Landgericht erklärte unter anderem fünf der von den Verbraucherschützern monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Begründung: Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen werden. Das Urteil vom 16. Januar 2018 (Az 16 O 341/15) ist allerdings noch nicht rechtskräftig und Facebook hat dagegen Berufung eingelegt. Nach dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen erhoben und verwendet werden. Damit diese bewusst entschieden können, müssen Anbieter klar und verständlich über Art, Umfang und Zweck der Datennutzung infomieren. [</nowiki>http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/facebook-verstoesst-gegen-deutsches-verbraucherrecht-15444719.html/ Artikel in der FAZ vom 12.02.18) | |||
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Aktuelle Version vom 13. Februar 2018, 15:42 Uhr
Nicht-öffentlicher Bereich, in dem eine Person ihre Persönlichkeit frei entfalten kann, ohne von äußeren Einflüssen beeinträchtigt zu werden.
Privatsphäre in sozialen Netzwerken
Soziale Netzwerke leben von Daten. Die Interessen des Unternehmens, so viele Daten wie möglich zu sammeln, passen nicht immer zu den Interessen der Nutzer, die individuell die öffentliche Preisgabe ihrer Daten steuern möchten. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass das Thema „Privatsphäre-Einstellungen“ immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Keine Voreinstellung und keine noch so einfache Benutzerführung helfen bei der ganz persönlichen Entscheidung und der verantwortlichen Umsetzung im Umgang mit den eigenen Daten.
Die Privatsphäre-Voreinstellungen von Facebook sind grundsätzlich sehr offen. Auf öffentlichen Druck wurden in den vergangenen Jahren etliche Veränderungen in der Benutzerführung umgesetzt, die für Neueinsteiger einfacher gestaltet sind, bei langjährigen Mitgliedern aber immer wieder für Unmut sorgen. Voreinstellungen werden geändert, die möglicherweise wieder individuell angepasst werden müssen, das Handling muss immer wieder neu erlernt werden. Die letzte Änderung in 2012 vereinfachte nach Meinung vieler Nutzer das Handling der Einstellungen zu zwei wichtigen Punkten:
• Wer kann meine Inhalte sehen?
• Wer kann nach mir suchen?[1]
Die öffentliche Kritik richtet sich nun gezielt gegen die Öffnung der Daten für alle Suchmaschinen. Konnte der Nutzer früher entscheiden, ob und von wem er über Facebook auffindbar ist, ist diese Wahlfreiheit nun nicht mehr gegeben. [2] [3]
Aktuell erzielte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) [http://www.vzbv.de/ Website des vzbv] vor dem Landgericht Berlin einen Erfolg gegen Facebook: Der Konzern muss künftig die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern, Nutzer dürfen zudem nicht mehr dazu gezwungen werden, ihre Klarnamen zu verwenden. Das Landgericht erklärte unter anderem fünf der von den Verbraucherschützern monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Begründung: Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen werden. Das Urteil vom 16. Januar 2018 (Az 16 O 341/15) ist allerdings noch nicht rechtskräftig und Facebook hat dagegen Berufung eingelegt. Nach dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen erhoben und verwendet werden. Damit diese bewusst entschieden können, müssen Anbieter klar und verständlich über Art, Umfang und Zweck der Datennutzung infomieren. [http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/facebook-verstoesst-gegen-deutsches-verbraucherrecht-15444719.html/ Artikel in der FAZ vom 12.02.18)
Google+
Google+ hat den Vorteil des „späten Einstiegs“. Viele Kritikpunkte an anderen sozialen Netzwerken bezüglich des unübersichtlichen Handlings konnten bei der Entwicklung berücksichtigt werden. So kann in Google+ jeder Nutzer entscheiden, in welchem Umfang seine Daten sichtbar sind. [4] Die Einstufungen sind von „öffentlich für alle“ bis „benutzerdefiniert“ in 5 Kategorien möglich. Ausgenommen sind Profilfoto, Hintergrundfoto, Name und Kurzinfo (sofern vorhanden). Diese Daten sind für alle öffentlich. [5]
Weblinks
1. http://www.facebook.com/help/?ref=pf
3. http://www.blog-it-solutions.de/2013/facebook-privatsphaere-1/
4. http://blog.kaspersky.de/10-tipps-fur-ihre-privatsphare-in-google/
5. http://support.google.com/plus/answer/1047279?hl=de&ref_topic=1257354