Impressum: Unterschied zwischen den Versionen
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Jeder, ob Verbraucher oder Mitbewerber können sich so sehr schnell einen Überblick über den Anbieter verschaffen. | |||
Das Impressum muss auf allen zur Werbung im Internet genutzten Medien angegeben werden. Nicht nur auf der eigenen Homepage, nein, auch in Blogs oder den Social Media Plattformen wie beispielsweise bei Facebook oder Google+. | |||
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Bei Unsicherheit gibt es tolle Ratgeber im Internet. | |||
Ein Beispiel für einen Impessumgenerator finden Sie auf folgender Seite: http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/aussenauftritt/website-impressum/impressumgenerator/ | |||
Dieser Impressumgenerator wird von der "Deutschen Anwaltshotline" angeboten und führt Schritt für Schritt zum eigenem Impressum. Beim Erstellen werden alle rechtlich relevanten Daten abgefragt. | |||
== Auswirkungen eines fehlenden Impressum == | |||
Das Fehlen des Impressum kann für Sie zu Abmahnungen und sehr hohen Strafen führen. | |||
Es kann von Mitbewerbern / Konkurrenten zur Abmahnung gebracht werden, weil diese Ihnen ggf. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorwerfen. | |||
Das gilt nicht nur für fehlende Impressum, nein auch für unvollständige oder fehlerhaft Informationen. | |||
[[weiterführende Informationen]] | |||
Die Seite mit dem Impressum wird sehr häufig auch zu weiteren nicht weniger wichtigen Angaben genutzt. | |||
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[http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFachinformationenPublikationen/Fachinformationen/LeitfadenzurImpressumspflicht/_node.html Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesministeriums der Justiz] | [http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFachinformationenPublikationen/Fachinformationen/LeitfadenzurImpressumspflicht/_node.html Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesministeriums der Justiz] | ||
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/ | |||
http://www.impressum-recht.de/abmahnung-bei-verstoss-gegen-impressum-pflicht.html |
Version vom 13. September 2014, 10:45 Uhr
Der Begriff:
Das Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe. Es wird auch Anbieterkennzeichnung genannt.
Entstehung:
Seit 1997 besteht für Webseiten die Impressumpflicht, die im Telemediengesetz (TMG) §5 und dem Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) §§55 zum Ausdruck kommt.
Das Fehlen gilt als Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 16 TMG
verpflichtend für....
Grundsätzlich ist es eine Pflichtangabe für alle Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Freelancer, die Ihre Dienstleistungen, Waren oder Projekte im Internet anbieten oder für diese werben. Jeder, ob Verbraucher oder Mitbewerber können sich so sehr schnell einen Überblick über den Anbieter verschaffen. Das Impressum muss auf allen zur Werbung im Internet genutzten Medien angegeben werden. Nicht nur auf der eigenen Homepage, nein, auch in Blogs oder den Social Media Plattformen wie beispielsweise bei Facebook oder Google+.
Pflichtangaben im Impressum: Name der Firma, der verantwortlichen Person Inhaber, Besitzer usw. komplette Anschrift der Firma kompletten Kontaktdaten wie Telefon, Fax, Mail usw. (diese Kanäle müssen tatsächlich für jeden erreichbar sein - keine ungültigen Angaben) Steuer-ID
Bei Unsicherheit gibt es tolle Ratgeber im Internet. Ein Beispiel für einen Impessumgenerator finden Sie auf folgender Seite: http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/aussenauftritt/website-impressum/impressumgenerator/
Dieser Impressumgenerator wird von der "Deutschen Anwaltshotline" angeboten und führt Schritt für Schritt zum eigenem Impressum. Beim Erstellen werden alle rechtlich relevanten Daten abgefragt.
Auswirkungen eines fehlenden Impressum
Das Fehlen des Impressum kann für Sie zu Abmahnungen und sehr hohen Strafen führen. Es kann von Mitbewerbern / Konkurrenten zur Abmahnung gebracht werden, weil diese Ihnen ggf. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorwerfen. Das gilt nicht nur für fehlende Impressum, nein auch für unvollständige oder fehlerhaft Informationen.
weiterführende Informationen Die Seite mit dem Impressum wird sehr häufig auch zu weiteren nicht weniger wichtigen Angaben genutzt. Zum Beispiel: Inhalte auf der Webseite Herkunft von Texten Herkunft von Bildern Informationen und Rechtsbelehrungen zu Verlinkungen und deren Inhalten Datenschutz genutzte Analytikfunktionen (Beispiel Google Analytik)
--Ramona (Diskussion) 11:45, 13. Sep. 2014 (CEST)
Weblinks
"Impressumspflicht erklärt!" Dr. Stephan Ott (linksandlaw.info)
FAQ zur Impressumspflicht (linksandlaw.info)
Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesministeriums der Justiz
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/
http://www.impressum-recht.de/abmahnung-bei-verstoss-gegen-impressum-pflicht.html