Einstweilige Verfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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Dabei handelt es sich um eine vorläufige gerichtliche Anordnung. Sie wird beantragt, wenn ein „normales“ Gerichtsverfahren zu lange dauern würde und es der Partei, die eine Rechtsverletzung geltend macht, nicht zugemutet werden kann, eine Gerichtsentscheidung bzw. den Ausgang eines Klageverfahrens abzuwarten. Sinn und Zweck der einstweiligen Verfügung ist es, dass die Rechtsverletzung sofort unterbunden wird und kein langwieriges Gerichtsverfahren abgewartet werden muss. Bis zur endgültigen Klärung eines Rechtsstreites muss neben der Einstweiligen Verfügung auch eine Klageschrift eingereicht werden.   
Dabei handelt es sich um eine vorläufige gerichtliche Anordnung. Sie wird beantragt, wenn ein „normales“ Gerichtsverfahren zu lange dauern würde und es der Partei, die eine Rechtsverletzung geltend macht nicht zugemutet werden kann, eine Gerichtsentscheidung bzw. den Ausgang eines Klageverfahrens abzuwarten. Sinn und Zweck des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist es, dass die Rechtsverletzung sofort unterbunden wird und kein langwieriges Gerichtsverfahren abgewartet werden muss.  
Bis zur endgültigen Klärung eines Rechtsstreites ist es erforderlich, dass neben der Einstweiligen Verfügung auch eine Klageschrift eingereicht wird.   


== Weblinks ==
 
== '''Beantragung einer Einstweiligen Verfügung''' ==
 
 
Eine einstweilige Verfügung muss zeitnah (je nach Rechtslage innerhalb von 1 bis 2 Monaten) beantragt werden, d.h. sobald man von der Rechtsverletzung erfahren hat. Hält man diese Frist nicht ein, kann man nur noch das länger dauernde Klageverfahren einleiten und muss die Rechtsverletzung bis zum gerichtlichen Entscheid erdulden. [http://www.einstweilige-verfuegung.de/glaubhaft.html 1]
 
 
== '''Vorteile''' ==
 
*die Gegenseite wird i.d.R. nicht angehört
*das Verfahren dauert nur wenige Tage
[http://www.ra-plutte.de/2013/08/reaktionsmoeglichkeiten-auf-eine-einstweilige-verfuegung/ 2]
 
== '''Nachteil''' ==
 
*kein abschließendes Urteil
 
 
== '''Verfahrenskosten''' ==
 
*1/3 der Kosten einer Klageschrift
 
 
== '''Weblinks''' ==
 
 
Einstweilige Verfügung wegen verschleierter Werbung in Blogs -Social-Media-Fall der ARAG Rechtsschutz-[[http://www.rechtzweinull.de/archives/196-Einstweilige-Verfuegung-wegen-verschleierter-Werbung-in-Blogs-Social-Media-Fail-der-ARAG-Rechtsschutzversicherung.html 3]]
 
Socialmediarecht: Einstweilige Verfügung [[http://www.socialmediarecht.de/tag/einstweilige-verfugung/ 4]]
 
Rechtstipps: Einstweilige Verfügung - Pflichten und Reaktionsmöglichkeiten- [[http://www.anwalt.de/rechtstipps/einstweilige-verfuegung-pflichten-und-reaktionsmoeglichkeiten_072271.html 5]]

Aktuelle Version vom 12. September 2015, 14:03 Uhr

Dabei handelt es sich um eine vorläufige gerichtliche Anordnung. Sie wird beantragt, wenn ein „normales“ Gerichtsverfahren zu lange dauern würde und es der Partei, die eine Rechtsverletzung geltend macht nicht zugemutet werden kann, eine Gerichtsentscheidung bzw. den Ausgang eines Klageverfahrens abzuwarten. Sinn und Zweck des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist es, dass die Rechtsverletzung sofort unterbunden wird und kein langwieriges Gerichtsverfahren abgewartet werden muss. Bis zur endgültigen Klärung eines Rechtsstreites ist es erforderlich, dass neben der Einstweiligen Verfügung auch eine Klageschrift eingereicht wird.


Beantragung einer Einstweiligen Verfügung

Eine einstweilige Verfügung muss zeitnah (je nach Rechtslage innerhalb von 1 bis 2 Monaten) beantragt werden, d.h. sobald man von der Rechtsverletzung erfahren hat. Hält man diese Frist nicht ein, kann man nur noch das länger dauernde Klageverfahren einleiten und muss die Rechtsverletzung bis zum gerichtlichen Entscheid erdulden. 1


Vorteile

  • die Gegenseite wird i.d.R. nicht angehört
  • das Verfahren dauert nur wenige Tage

2

Nachteil

  • kein abschließendes Urteil


Verfahrenskosten

  • 1/3 der Kosten einer Klageschrift


Weblinks

Einstweilige Verfügung wegen verschleierter Werbung in Blogs -Social-Media-Fall der ARAG Rechtsschutz-[3]

Socialmediarecht: Einstweilige Verfügung [4]

Rechtstipps: Einstweilige Verfügung - Pflichten und Reaktionsmöglichkeiten- [5]